Papst Pius XI.

Papst Pius XI.:

Enzyklika »Casti connubii«

Weltrundschreiben des Heiligen Vaters Pius XI. vom 31. Dezember 1930 über die christliche Ehe im Hinblick auf die gegenwärtigen Verhältnisse, Bedrängnisse, Irrtümer und Verfehlungen in Familie und Gesellschaft

An die Patriarchen, Primaten, Erzbischöfe, Bischöfe und anderen Hirten, die in Frieden und Gemeinschaft mit dem Apostolischen Stuhl leben.

Erwürdige Brüder, Gruß und Apostolischen Segen!

Einleitung: Die Wiederherstellung der Ehe durch Christus

Der reinen Ehe Hoheit und Würde leuchtet Uns, Ehrwürdige Brüder, vor allem daraus entgegen, daß Christus der Herr, der Sohn des ewigen Vaters, nach Annahme unserer gefallenen Natur, die Wurzel und Grundlage der Familiengemeinschaft und damit der menschlichen Gesellschaft überhaupt, nicht allein in den liebevollen Plan der allgemeinen Wiederherstellung unseres Geschlechtes ganz besonders mit einschließen wollte, sondern sie außerdem zur ursprünglichen Reinheit der Einsetzung durch Gott zurückgeführt, zu einem wahren und »großen«1 Sakrament des Neuen Bundes erhoben und deshalb die Ordnung derselben und die Sorge für sie ganz der Kirche, seiner Braut, anvertraut hat.

Die Notwendigkeit der Belehrung über die Ehe

Damit jedoch aus der Erneuerung der Ehe bei allen Völkern der ganzen Erde und aller Zeiten die erhofften Früchte ersprießen, muß in den Menschengeist zunächst die unverfälschte Lehre Christi über die Ehe hineinleuchten. Sodann ist es Pflicht der christlichen Ehegatten, in ihrem schwachen Willen durch die Gnade Gottes gestärkt, ihr ganzes Denken und Tun nach dem reinen und lauteren Gesetz Christi zu gestalten, um so für sich und ihre Familie das wahre Glück und den wahren Frieden zu finden.

Das Absinken der Ehemoral

Indessen müssen nicht allein Wir, wenn Wir von der hohen Warte Unseres Apostolischen Amtes mit Vaterblick den gesamten Erdkreis überschauen, wahrnehmen – auch Ihr, Ehrwürdige Brüder, seht es und empfindet es ganz gewiß mit Uns aufs schmerzlichste, daß so viele Menschen das Gotteswerk der Wiederherstellung vergessen haben und die erhabene Heiligkeit der Ehe entweder gar nicht mehr kennen oder schamlos leugnen oder gar, von den falschen Grundsätzen einer neuen, aber ganz verkehrten Sittenlehre ausgehend, aller Orten mit Füßen treten. Da diese gefährlichen Irrlehren und verderbten Sitten sich auch unter den Gläubigen breit zu machen begonnen haben und sich immer tiefer einzudrängen suchen, haben Wir, da dies Unseres Amtes als Statthalters Christi auf Erden und obersten Hirten und Lehrers ist, es für Unsere Pflicht erachtet, Unsere Apostolische Stimme zu erheben, um die Uns anvertrauten Schafe von den vergifteten Weiden abzuwehren und, soviel Wir nur können, unversehrt zu bewahren.

Inhaltsangabe des Rundschreibens

Wir haben deshalb beschlossen, zu Euch, Ehrwürdige Brüder, und durch Euch zur ganzen Kirche Christi, ja zur gesamten Menschheit vom Wesen und von der Würde der christlichen Ehe, dem aus ihr in die Familie und die ganze menschliche Gesellschaft sich ergießenden Glück und Segen, den diesem gewichtigen Punkt der christlichen Lehre entgegenstehenden Irrtümern, den Verfehlungen wider die christliche Ehegemeinschaft und endlich den entsprechenden hauptsächlichsten Heilmitteln zu reden. Wir treten dabei in die Fußstapfen Unseres Vorgängers Leo XIII. seligen Angedenkens und machen Uns sein vor fünfzig Jahren erlassenes Rundschreiben über die christliche Ehe »Arcanum«2 durch Unser vorliegendes Rundschreiben zu eigen und, indem Wir einige die heutigen Verhältnisse betreffenden Punkte etwas ausführlicher behandeln, erklären Wir ausdrücklich, daß jenes Schreiben, weit davon entfernt, veraltet zu sein, vielmehr seine volle Kraft und Wirkung beibehält.

Kurze Übersicht über die kirchliche Lehre von der Ehe im Anschluß an das Rundschreiben Leos XIII. »Arcanum«

Um mit dem eben erwähnten Rundschreiben zu beginnen, das sich fast nur damit befaßt, die Einsetzung der Ehe durch Gott, ihre sakramentale Würde und ihre lebenslängliche Dauer sicherzustellen, so muß zunächst als unverrückbare und unantastbare Grundlage gelten: nicht von Menschen ist die Ehe eingesetzt und wiederhergestellt worden, sondern von Gott. Nicht von Menschen, sondern vom Urheber der Natur selbst, von Gott, und vom Wiederhersteller der Natur, Christus dem Herrn, ist sie durch Gesetze gesichert, ist sie gefestigt und erhoben worden. Diese Gesetze können also in keiner Weise dem Gutdünken von Menschen, keiner entgegenstehenden Vereinbarung, auch der Gatten nicht, unterworfen sein. Das ist die Lehre der Hl. Schrift3, die ständige und allgemeine Tradition der Kirche, die feierliche Entscheidung des Heiligen Konzils von Trient, das mit den Worten der Hl. Schrift selbst verkündet und bekräftigt: das lebenslängliche und unauflösliche Eheband und dessen Einheit und Festigkeit haben Gott zum Urheber.4

Wenn nun aber auch die Ehe ihrem Wesen nach von Gott stammt, so hat doch auch der Wille des Menschen, und zwar in hervorragender Weise, seinen Anteil an ihr. Denn die einzelne Ehe entspringt, sofern sie die eheliche Verbindung zwischen diesem Mann und dieser Frau ist, dem freien Jawort der beiden Brautleute. Diese freie Willensentscheidung, durch die jeder Teil das der Ehe eigentümliche Recht gibt und nimmt5, ist zu einer wahren Eheschließung derart notwendig, daß sie durch keine menschliche Macht ersetzt werden kann.6 Diese Freiheit hat jedoch nur das eine zum Gegenstand, ob die Eheschließenden wirklich eine Ehe eingehen und ob sie dieselbe mit dieser Person eingehen wollen. Dagegen ist das Wesen der Ehe der menschlichen Freiheit vollständig entzogen, so daß jeder, nachdem er einmal die Ehe eingegangen hat, unter ihren von Gott stammenden Gesetzen und wesentlichen Eigenschaften steht. Denn der Doctor Angelicus sagt da, wo er von der ehelichen Treue und der Nachkommenschaft handelt: »Sie gehen in der Ehe aus dem Ehevertrag hervor, und zwar so, daß, falls in dem Jawort, durch das die Ehe zustande kommt, etwas ihnen Entgegengesetztes Ausdruck fände, überhaupt keine wahre Ehe vorläge.«7

Durch die Ehe werden also die Gatten innerlich verbunden und verschmolzen, und zwar eher und inniger als dem Leibe nach, und nicht durch vorübergehende Sinneserregung oder bloße Gemütsbewegung, sondern durch überlegten und festen Willensentschluß: und aus dieser Verschmelzung der Seelen erwächst, so hat es Gott bestimmt, das heilige und unverletzliche Eheband.

Das ist die unvergleichliche Eigenart des Ehevertrages. Sie unterscheidet ihn himmelweit von den Verbindungen der vernunftlosen Lebewesen, die nur aus blindem Naturtrieb erfolgen und in denen sich nichts von Verstand oder überlegtem Wollen findet, wie auch von den haltlosen Verbindungen unter Menschen, die nichts an sich haben von einer wahren und sittengemäßen Vereinigung der Willen und denen jedes Recht auf Familiengemeinschaft abgesprochen werden muß.

Damit ist schon gegeben, daß die rechtmäßige Autorität zwar das Recht hat, ja daß ihr sogar die Pflicht obliegt, die unehrbaren, vernunft- und naturwidrigen Verhältnisse zu hemmen, zu hindern und zu bestrafen. Da es sich aber um etwas handelt, was unmittelbar aus der Natur folgt, so gilt ebenso sicher die Mahnung, die Unser Vorgänger Leo XIII. seligen Angedenkens offen ausgesprochen hat:8 »Bei der Wahl des Lebensstandes ist es zweifellos dem freien Belieben der einzelnen anheimgestellt, welchem von beiden sie den Vorzug geben wollen: dem Rat Christi folgend jungfräulich zu leben oder sich durch die Ehe zu binden. Kein menschliches Gesetz vermag das naturhafte und ursprüngliche Recht zur Ehe dem Menschen zu nehmen oder den von Gott im Anfang bestimmten Hauptzweck der Ehe zu beschränken: ›Wachset und mehret euch‹9

So wird also die heilige Gemeinschaft der wahren Ehe gleichzeitig durch Gottes und des Menschen Willen begründet: Aus Gott ist die Einsetzung der Ehe, aus ihm sind ihre Zwecke, ihre Gesetze, ihre Segensgüter. Von den Menschen aber stammt mit Gottes Hilfe und Gnade durch edelmütige Hingabe des eigenen Ich an den andern für die ganze Lebensdauer die einzelne Ehe mit den von Gott gesetzten Pflichten und dem von ihm verheißenen Segen.

I. Die wesentlichen Güter der Ehe

1. Die drei Güter der Ehe nach Augustinus

Wenn Wir nun, Ehrwürdige Brüder, Uns anschicken, die Segensgüter, die Gott in die wahre Ehe hineingelegt hat, darzulegen, so kommen Uns die Worte des gefeierten Kirchenlehrers in den Sinn, dessen fünfzehnhundertjährigen Todestag Wir noch vor kurzem durch Unser Rundschreiben »Ad salutem«10 festlich begangen haben: »Das alles«, so sagt Augustinus, »sind Güter, um derentwillen die Ehe selbst gut ist: Nachkommenschaft, Treue, Sakrament«.11 Inwiefern diese drei Worte eine klare und erschöpfende Zusammenfassung der gesamten Lehre über die christliche Ehe bieten, setzt der heilige Kirchenlehrer auseinander, wenn er schreibt: »Die Treue will besagen, daß nicht außerhalb des Ehebundes mit einem anderen oder einer anderen Verkehr gepflegt werde. Die Nachkommenschaft, daß das Kind mit Liebe entgegengenommen, mit herzlicher Güte gepflegt und gottesfürchtig erzogen werde. Das Sakrament endlich, daß die Ehe nicht geschieden werde und der Geschiedene oder die Geschiedene nicht einmal, um Nachkommenschaft zu erhalten, mit einem anderen eine Verbindung eingehe. Das hat als Grundsatz der Ehe zu gelten, durch das die naturgewollte Fruchtbarkeit geadelt und zugleich das verkehrte Begehren in den rechten Schranken gehalten werde.«12

2. Das erste Gut der Ehe: die Kinder

a) Die Fortpflanzung als natürlicher und übernatürlicher Auftrag der Ehe

Die erste Stelle unter den Gütern der Ehe nimmt also das Kind ein. In der Tat, so hat es der Schöpfer des Menschengeschlechtes, der sich in seiner Güte zur Weitergabe des Lebens der Menschen als seiner Gehilfen bedienen wollte, selbst gelehrt, indem er im Paradies bei der Einsetzung der Ehe zu den Stammeltern, und in ihnen zu allen künftigen Gatten, sprach: »Wachset und mehret euch und erfüllet die Erde.«13 In diesem Sinne erklärt der hl. Augustinus die Worte des hl. Apostels Paulus an Timotheus14, wenn er schreibt: »Daß die Ehe geschlossen wird, um neues Leben zu wecken, dafür ist das Wort des Apostels Zeuge: Ich will, daß die jüngeren [Witwen] heiraten. Und als ob ihm jemand entgegenhielte, warum denn?, fügte er sogleich bei: Um Kindern das Leben zu geben, um Familienmütter zu sein.«15

Welch eine Wohltat Gottes und welch ein Ehesegen das Kind ist, erhellt aus der Würde und dem hohen Ziel des Menschen. Der Mensch überragt ja schon durch seine bloße Vernunft die ganze übrige sichtbare Schöpfung. Hierzu kommt noch, daß Gott die Menschen werden läßt, nicht nur damit sie da sind und die Erde erfüllen, sondern noch viel mehr, damit sie Verehrer des wahren Gottes seien, ihn erkennen und lieben und sich dereinst im Himmel seines beseligenden Besitzes ewig erfreuen. Dieses Endziel überragt infolge der wunderbaren Erhebung des Menschen durch Gott in die Ordnung der Übernatur alles, was ein Auge gesehen, ein Ohr gehört hat und in eines Menschen Herz gedrungen ist.16 Daraus erhellt also ohne weiteres, welch ein Geschenk der Güte Gottes, welch ausgezeichnete Frucht der Ehe das Kind ist, das sein Dasein der Allmacht Gottes und der Mitwirkung der Ehegatten verdankt.

Die christlichen Eltern mögen außerdem bedenken, daß es nicht nur ihre Aufgabe ist, für die Erhaltung und Ausbreitung des Menschengeschlechtes auf Erden zu sorgen, ja nicht einmal nur, irgendwelche Verehrer des wahren Gottes heranzuziehen, sondern der Kirche Christi Nachkommenschaft zuzuführen, die Mitbürger der Heiligen und die Hausgenossen Gottes17 zu mehren, damit das dem Dienste Gottes und unseres Erlöser geweihte Volk von Tag zu Tag zunehme. Denn wenn nun auch die christlichen Eltern, so sehr sie selbst im Gnadenstande sein mögen, die heiligmachende Gnade nicht an ihr Kind weitergeben können, die naturhafte Weckung neuen Lebens im Gegenteil zum Todespfand geworden ist, auf dem die Erbschuld auf die Kinder übergeht, so haben sie doch etwas von der Ehe, wie sie ursprünglich im Paradiese war; denn ihre Aufgabe ist es, ihr eigenes Kind der Kirche darzubringen, damit es von dieser überaus fruchtbaren Mutter der Kinder Gottes durch das Bad der Taufe zur übernatürlichen Gerechtigkeit wiedergeboren und ein lebendiges Glied Christi, des unsterblichen Lebens teilhaft und endlich ein Erbe der ewigen Herrlichkeit werde, nach der wir alle aus tiefster Seele verlangen.

Wenn das eine wahrhaft christliche Mutter beherzigt, so wird ihr klar werden, daß von ihr in einem höheren und überaus trostreichen Sinne jenes Wort unseres Erlösers gilt: »Sobald die Mutter ... das Kind geboren hat, gedenkt sie nicht mehr ihrer Schmerzen vor Freude, daß ein Mensch zur Welt geboren ist.«18 Sie wird sich über alles Leid des Mutterberufes, über alle seine Sorgen und Lasten emporheben und mit viel mehr Recht und in weit erhabenerem Sinne als jene edle Römerin, die Mutter der Gracchen, sich im Herrn einer blühenden Kinderschar rühmen. Und beide Gatten werden die Kinder, die sie bereitwillig und dankbaren Herzens aus der Hand Gottes entgegengenommen haben, als ein ihnen von Gott anvertrautes Talent betrachten, nicht um es zu ihrem eigenen Nutzen, noch auch nur dem des irdischen Vaterlandes zu verwenden, sondern um es am Tage des Gerichtes dem Herrn mit Gewinn zurückzustellen.

b) Der Auftrag der Erziehung

Mit der Schenkung neuen Lebens ist aber das Gut der Nachkommenschaft noch keineswegs erschöpft. Ein anderes muß noch hinzukommen, nämlich die erforderliche Erziehung des Kindes. Völlig unzureichend hätte ja der allweise Gott für das neugeborene Kind und damit für das ganze Menschengeschlecht gesorgt, wenn er nicht auch das Recht und die Pflicht der Erziehung denen zugewiesen hätte, denen er die Fähigkeit und das Recht der Weckung des Lebens gegeben hat. Es wird wohl niemand übersehen, daß das Kind weder im Bereich des natürlichen und noch viel weniger in dem des übernatürlichen Lebens für sich selber genügend sorgen kann. Es ist im Gegenteil für viele Jahre auf die Hilfe, Unterweisung und Erziehung anderer angewiesen. Es ist aber klar, daß auf Geheiß der Natur und damit Gottes das Recht und die Pflicht der Kindererziehung in erster Linie denen zukommt, die das Werk der Natur durch die Weckung des Lebens begonnen haben, denen es aber durchaus untersagt sein muß, das Angefangene unvollendet liegen zu lassen und es so dem sicheren Verderben preiszugeben. In der Ehe ist nun aber für die so notwendige Erziehung des Kindes aufs allerbeste gesorgt. Denn in ihr stehen die Mühewaltung beider Eltern und ihre gegenseitige Hilfeleistung stets bereits, da die Gatten durch ein unauflösliches Band miteinander verbunden sind.

Da Wir aber über die christliche Erziehung der Jugend schon an anderer Stelle ausführlich gehandelt haben19, wollen Wir alles nochmals mit den Worten des hl. Augustinus zusammenfassen: »Die Nachkommenschaft [will besagen], daß das Kind mit Liebe entgegengenommen ... und gottesfürchtig erzogen werde.«20 Genau das gleiche drückt auch das kirchliche Gesetzbuch mit den entschiedenen Worten aus: »Der Hauptzweck der Ehe ist die Zeugung und Erziehung des Kindes.«21

c) Die Zeugung des Lebens als ausschließliches Recht der Ehe

Wegen der hohen Würde und Bedeutung des zweifachen Amtes, das den Eltern zum Besten des Kindes übertragen ist, darf schließlich nicht mit Stillschweigen übergangen werden, daß nach dem Willen des Schöpfers und dem Gesetz der Natur jeder Gebrauch der Fähigkeit, die Gott zur Weckung neuen Lebens gegeben hat, seine Sittengemäßheit vorausgesetzt, das ausschließliche Recht, und zwar ein Vorrecht der Ehe ist und sich unbedingt innerhalb ihrer geheiligten Schranken halten muß.

3. Das Gut der Treue

a) Die eheliche Treue als in Gott begründetes Band der Zusammengehörigkeit

Das zweite Gut der Ehe, das der hl. Augustinus, wie Wir sagten, anführt, ist die Treue. Sie besteht in der gewissenhaften Einhaltung des Ehevertrages durch beide Gatten, so daß, was durch den vom göttlichen Gesetz besiegelten Vertrag nur dem Partner zusteht, weder diesem verweigert noch einem Dritten zugestanden und daß ferner nicht dem eigenen Gatten gestattet wird, was dem göttlichen Recht und Gesetz zuwiderläuft, mit der ehelichen Treue unvereinbar ist und deshalb niemals erlaubt sein kann.

b) Die aus dem Gut der Treue sich ergebenden Forderungen

Die vollkommene Einehe

Daher verlangt die eheliche Treue an erster Stelle unbedingt die Einehe, wie sie der Schöpfer in dem Urbild aller Ehen, der Ehe der Stammeltern, vorgebildet hat. Sie war ja nach seinem Willen eine Ehe nur zwischen einem Mann und einer Frau. Allerdings hat Gott später als oberster Gesetzgeber das Grundgesetz zeitweilig in etwa gemildert.  Indes besteht kein Zweifel, daß das Gesetz Christi die ursprüngliche vollkommene Einehe in ihrer Unversehrtheit wiederhergestellt und jegliche Dispens aufgehoben hat, wie dies die Lehre Christi und die ständige Lehre und Praxis der Kirche mit voller Deutlichkeit zeigen. Das Hl. Konzil von Trient22 hat also vollkommen recht, wenn es bekennt: »daß durch dieses Band nur zwei vereinigt und verbunden werden, hat Christus der Herr nur zu deutlich in den Worten gelehrt: ›Sie sind also nicht mehr zwei, sondern ein Fleisch.‹23«

Die Einheit im Denken und Wollen

Aber Christus der Herr wollte nicht nur jede Form der sogenannten Polygenie und Polyandrie, der aufeinanderfolgenden wie der gleichzeitigen, verworfen wissen und ebenso jedes andere unehrbare Tun, sondern er hat sogar, um das umhegte Heiligtum der Ehe vor jeder Schändung zu schützen, auch alle dahingehenden freiwilligen Gedanken und Begierden verboten: »Ich aber sage euch: Jeder, der eine Frau mit begehrlichen Blicken ansieht, hat schon in seinem Herzen die Ehe mit ihr gebrochen.«24 Diese Worte Christi des Herrn kann nicht einmal die Zustimmung des anderen Gatten entkräften. Denn sie enthalten ein Gesetz Gottes und der Natur, das kein Menschenwille jemals zu biegen oder zu brechen vermag.25

Die eheliche Keuschheit

Damit aber die Treue im vollen Glanz erstrahle, muß auch der vertraute Verkehr der Gatten untereinander das Gepräge der Keuschheit an sich tragen. Die Eheleute müssen sich also in allem nach den Normen des göttlichen Gesetzes und des Naturgesetzes richten und sich bemühen, den Willen des allweisen und allheiligen Schöpfers immer mit großer Ehrfurcht vor Gottes Werk zu befolgen.

Gegenseitige Stützung in Liebe im Sinne des christlichen Vollkommenheitsideals

Aber es gibt noch ein anderes, das in seiner Erhabenheit die Treue der Keuschheit, wie sie vom hl. Augustinus so treffend genannt wird, leichter, lieblicher und anziehender macht und ihr einen neuen Adel verleiht: die Gattenliebe, die alle Pflichten des Ehelebens durchdringt und in der christlichen Ehe sozusagen eine besondere Würde und Vorrangstellung einnimmt. »Die eheliche Treue verlangt außerdem, daß Gatte und Gattin durch eine besondere, reine, heilige Liebe miteinander verbunden sind; daß sie sich nicht lieben wie solche, die keine Ehetreue kennen, sondern wie Christus seine Kirche geliebt hat. Denn diese Norm hat der Apostel aufgestellt, da er sagte: ›Ihr Männer, liebet eure Frauen, wie auch Christus seine Kirche geliebt hat.‹26 Er hat sie sicher mit einer unendlichen Liebe umfaßt, nicht um des eigenen Nutzens und Vorteils willen, sondern weil er nur das Wohl seiner Braut im Auge hatte.«27 Wir meinen also eine Liebe, die nicht nur auf körperlich bedingter, rasch schwindender Sympathie, noch auf bloßen Schmeichelworten, sondern in der tiefen Zuneigung der Seelen gegründet ist und sich auch im Werke erprobt, denn die Erprobung der Liebe ist die Tat.28 Diese Tat bedeutet aber in der Familiengemeinschaft nicht nur die gegenseitige Hilfeleistung. Sie muß auch, und zwar in erster Linie, darauf abzielen, daß die Gatten einander behilflich seien, den inneren Menschen immer mehr zu gestalten und zu vollenden. So sollen sie durch ihre Lebensgemeinschaft in den Tugenden immer größere Fortschritte machen, vor allem in der wahren Gottes- und Nächstenliebe wachsen, in der schließlich doch „das ganze Gesetz und die Propheten bestehen.“29 Nun ist das allein gültige Vorbild aller Heiligkeit, das Gott für alle Menschen hingestellt hat, Christus der Herr. Ihn können und müssen alle, gleichgültig, wessen Standes und Berufes sie sind, nachahmen und mit Gottes Hilfe nach dem Beispiel seiner Heiligen zum Gipfel der christlichen Vollkommenheit gelangen.

Die gegenseitige innere Formung der Gatten, das beharrliche Bemühen, einander zur Vollendung zu führen, kann man, wie der Römische Katechismus30 lehrt, sogar sehr wahr und richtig als Hauptgrund und eigentlichen Sinn der Ehe bezeichnen. Nur muß man dann die Ehe nicht im engeren Sinne als die Einrichtung zur Zeugung und Erziehung des Kindes, sondern im weiteren als volle Lebensgemeinschaft fassen.

Die Liebe muß ebenfalls alle anderen Rechte und Pflichten des Ehelebens beherrschen, so daß es nicht allein eine Rechtssatzung ist, sondern auch als Norm der Liebe gelten möge, was der Apostel sagt: »Der Gattin leiste der Gatte die Pflicht; in gleicher Weise aber auch die Gattin dem Gatten.«31

Die Hierarchie der Liebe, die notwendige Über- und Unterordnung

In der Familiengemeinschaft, deren festes Gefüge so die Liebe ist, muß dann auch die Ordnung der Liebe, wie es der hl. Augustinus nennt, zur Geltung kommen. Sie besagt die Überordnung des Mannes über Frau und Kinder und die willfährige Unterordnung, den bereitwilligen Gehorsam von seiten der Frau, wie ihn der Apostel mit den Worten empfiehlt: »Die Frauen sollen ihren Männern untertan sein wie dem Herrn. Denn der Mann ist das Haupt der Frau, wie Christus das Haupt der Kirche ist.«32

Die Unterordnung der Gattin unter den Gatten leugnet und beseitigt nun aber nicht die Freiheit, die ihr auf Grund ihrer Menschenwürde und der hehren Aufgabe, die sie als Gattin, Mutter und Lebensgefährtin hat, mit vollem Recht zusteht. Sie verlangt auch nicht von ihr, allen möglichen Wünschen des Mannes zu willfahren, die vielleicht unvernünftig sind oder der Frauenwürde weniger entsprechen. Sie ist endlich nicht so zu verstehen, als ob die Frau auf einer Stufe stehen sollte mit denen, die das Recht als Minderjährige bezeichnet und denen es wegen mangelnder Reife und Lebenserfahrung die freie Ausübung ihrer Rechte nicht zugesteht. Was sie aber verbietet, ist Ungebundenheit und übersteigerte Freiheit ohne Rücksicht auf das Wohl der Familie. Was sie verbietet, das ist, im Familienkörper das Herz vom Haupt zu trennen zu größtem Schaden, ja mit unmittelbarer Gefahr seines völligen Untergangs. Denn wenn der Mann das Haupt ist, dann ist die Frau das Herz, und wie er das Vorrecht der Leitung, so kann und soll sie den Vorrang der Liebe als ihr Eigen- und Sonderrecht in Anspruch nehmen.

Grad und Art der Unterordnung der Gattin unter den Gatten können sodann verschieden sein je nach den verschiedenen persönlichen, örtlichen und zeitlichen Verhältnissen. Wenn der Mann seine Pflicht nicht tut, ist es sogar die Aufgabe der Frau, seinen Platz in der Familienleitung einzunehmen. Aber den Aufbau der Familie und ihr von Gott selbst erlassenes und bekräftigtes Grundgesetz einfachhin umzukehren oder anzutasten, ist nie und nirgends erlaubt.

Das Verhältnis zwischen Mann und Frau drückt Unser Vorgänger seligen Angedenkens, Leo XIII., mit folgenden Worten tiefer Weisheit aus: »Der Mann ist der Herr in der Familie und das Haupt der Frau. Sie aber, da sie Fleisch von seinem Fleisch und Bein von seinem Bein ist, soll dem Mann untertan sein und gehorchen, nicht nach Art einer Dienerin, sondern einer Gefährtin. Dann wird die Leistung des Gehorsams weder ihrer Ehre noch ihrer Würde zu nahe treten. In dem aber, der befiehlt, wie in der, die gehorcht, in ihm als dem Abbild Christi, in ihr als dem der Kirche, soll die Gottesliebe Maß und Art von Amt und Pflicht beider bestimmen.«33

Zusammenfassung

Das ist es, was in der Ehetreue enthalten ist: Einheit und Keuschheit, Liebe und Gehorsam, der ehrt und adelt. Soviel Namen, soviel Segensquellen für die Eheleute und den Ehestand, aus denen dauernder Friede, Würde und Glück der Ehe in reichstem Maße zuströmen. Kein Wunder daher, daß die Treue immer unter die vortrefflichsten und der Ehe eigentümlichsten Güter gerechnet worden ist.

4. Das Gut des Sakramentes

Die Fülle dieser Wohltaten erhält aber ihre Vollendung und Krönung durch jenes Segensgut der christlichen Ehe, das Wir mit dem hl. Augustinus „Sakrament“ genannt haben. Es bezeichnet die Unauflöslichkeit des Ehebandes und die Erhebung und Weihe des Ehevertrages durch Christus zu einem wirksamen Zeichen der Gnade.

a) Die Unauflöslichkeit der Ehe

Was zunächst die Unauflöslichkeit des Ehebundes betrifft, so betont sie Christus selbst mit den eindringlichen Worten: »Was Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen.«34 Und weiter: »Ein jeder, der seine Gattin entläßt und eine andere heiratet, begeht Ehebruch; und wer die vom Gatten Entlassene heiratet, begeht Ehebruch.«35

In die Unauflöslichkeit der Ehe verlegt der hl. Augustinus mit klaren Worten das, was er das Gut des Sakramentes nennt: »Das Sakrament [besagt], daß die Ehe nicht geschieden werde und der Geschiedene oder die Geschiedene, nicht einmal um Nachkommenschaft zu erhalten, mit einem andern eine Verbindung eingehe.«36

Die unantastbare Festigkeit eignet jeder wahren Ehe, wenngleich nicht allen im gleichen und höchsten Grade der Vollkommenheit. Denn das Wort des Herrn: »Was Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen«37, ist von der Ehe der Stammeltern, dem Ur- und Vorbild jeder zukünftigen Ehe gesagt und muß folgerichtig von allen wahren Ehen ohne Ausnahme gelten. Mag also auch vor Christus die unnahbare Strenge des paradiesischen Gesetzes so sehr gemildert worden sein, daß Moses sogar dem auserwählten Volk Gottes wegen seiner Herzenshärte erlauben durfte, aus bestimmten Gründen einen Scheidungsbrief auszustellen, so hat jedenfalls Christus kraft seiner höchsten Gesetzgebungsgewalt die zugestandene größere Freiheit widerrufen und das paradiesische Grundgesetz in seiner vollen Unversehrtheit wiederhergestellt durch jene nie zu vergessenden Worte: »Was Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen.« Darum sagt Unser Vorgänger seligen Angedenkens, Pius VI., in seinem Schreiben an den Bischof von Erlau sehr weise: »Daraus erhellt ganz klar, daß die Ehe schon im Naturzustand, also lange bevor sie zur Würde eines eigentlichen Sakramentes erhoben wurde, von Gott so gestaltet war, daß sie ein unauflösliches Band auf Lebensdauer in sich begreift, ein Band, das infolgedessen durch kein weltliches Gesetz gelöst werden kann. Mag sich daher auch die sakramentale Natur von der Ehe trennen lassen, wie z.B. bei den Ehen zwischen Ungetauften, so muß doch auch bei einer solchen Ehe, die eine wahre Ehe ist, die Verbindung auf Lebenszeit bestehen bleiben und besteht tatsächlich. Denn sie ist von Urbeginn nach göttlichem Recht derart mit der Ehe verwachsen, daß sie keiner weltlichen Gewalt unterliegt. Das ist so wahr, daß immer, wenn von Eheabschluß die Rede ist, entweder so abgeschlossen wird, daß tatsächlich eine wahre Ehe besteht: dann begreift sie aber auch jene nach göttlichem Recht mit jeder wahren Ehe verknüpfte Bindung auf Lebenszeit in sich; oder man muß annehmen, daß ohne jene Bindung auf Lebenszeit abgeschlossen wird: dann liegt auch keine Ehe vor, sondern eine unerlaubte, dem göttlichen Gesetz innerlich widerstreitende Verbindung. Eine solche darf man natürlich nicht eingehen und erst recht nicht beibehalten.«38

Die Festigkeit des Ehebandes scheint nun freilich Ausnahmen zuzulassen, wenn auch nur in ganz seltenen Fällen, wie z.B. in gewissen Ehen, die nur Naturehen zwischen Nichtgetauften sind, oder in Ehen unter Christen, die geschlossen, aber noch nicht vollzogen sind. Diese Ausnahmen leiten jedoch ihre Gültigkeit nicht von Menschenwillen oder von irgend einem rein menschlichen, sondern vom göttlichen Recht her, dessen ausschließliche Hüterin und Deuterin die Kirche ist. Aber keine derartige Vollmacht wäre je aus irgend einem Grund anwendbar auf die christlich geschlossene und vollzogene Ehe. Denn wie in ihr das eheliche Verhältnis voll und ganz zur Auswirkung kommt, so spiegelt sie auch die von Gott gewollte und durch keines Menschen Autorität zu lockernde unbedingte Festigkeit und Unauflöslichkeit wider.

Wenn Wir, ehrwürdige Brüder, den inneren Grund des sich hier offenbarenden göttlichen Willens in Ehrfurcht erforschen wollen, so finden Wir ihn unschwer in der übernatürlich geheimnisvollen Bedeutung, die der christlichen Ehe zukommt und sich in ihr, der christlichen und auch vollzogenen Ehe, ganz und vollkommen bewahrheitet. Denn nach dem Zeugnis des Apostels in seinem schon am Anfang angedeuteten Brief an die Epheser39 ist die christliche Ehe ein Sinnbild der vollkommenen Einheit zwischen Christus und der Kirche: »Dieses Sakrament ist groß, ich sage aber in Christus und seiner Kirche.« Diese Einheit kann, solange Christus lebt und durch ihn seine Kirche, niemals durch irgendeine Trennung gelöst werden. Das sagen auch ausdrücklich die folgenden Worte des hl. Augustinus: »Das ist in Christus und der Kirche sichergestellt, daß sie, lebend mit dem, der in Ewigkeit lebt, durch keine Scheidung von ihm getrennt werden kann. Die Ehrfurcht vor diesem Geheimnis ist im Reiche unseres Gottes, d.h. in der Kirche Christi ..., so groß, daß auch in den Fällen, wo die Frauen nur der Nachkommenschaft wegen heiraten oder geheiratet werden, es nicht erlaubt ist, die unfruchtbare Gattin zu verlassen, um eine andere, fruchtbare, zu heiraten. Wenn das aber doch jemand tut, dann ist er des Ehebruchs schuldig, nicht zwar nach irdischem Gesetz (das erlaubt ja nach vollzogener Scheidung straflos eine neue Ehe; und der Herr sagt, daß es auch Moses den Israeliten wegen ihrer Herzenshärte erlaubt habe), wohl aber nach dem Gesetz Christi, wie auch sie des Ehebruchs schuldig ist, wenn sie eines anderen Gattin wird.«40

Welch ein reicher Segen aus der Unauflöslichkeit der Ehe erfließt, kann niemandem entgehen, der auch nur flüchtig an das Glück der Ehegatten und Kinder sowie an das allgemeine Wohl der menschlichen Gesellschaft denkt. Zunächst besitzen die Gatten in der Festigkeit des Ehebandes ein sicheres Unterpfand dauerhafter und bleibender Lebensgemeinschaft, und ein solches verlangt naturhaft und dringend die edelmütige Hingabe der eigenen Persönlichkeit und die innige Verschmelzung der Herzen. Denn die Liebe kennt keine Grenzen und kein Ende.41 Dann wird durch die Treue in der Keuschheit gegen innere und äußere Verlockungen zur Untreue eine starke Schutzwehr errichtet. Der ängstlichen Besorgnis, daß der Gatte vielleicht doch beim Hereinbrechen von Unglück oder im Alter weggehen werde, ist damit Tür und Tor geschlossen und an ihre Stelle tritt die Ruhe des sicheren Besitzes. Ferner ist für die Menschenwürde der Gatten und für die Aufgabe gegenseitiger Hilfeleistung aufs beste Vorsorge getroffen; denn das unauflösliche und lebenslängliche Eheband erinnert sie ununterbrochen daran, daß sie sich nicht vergänglicher Dinge wegen oder um den Sinnen zu dienen, sondern um sich gegenseitig zu höheren und unvergänglichen Gütern zu helfen, die Hand zum Ehebund gereicht haben, zum Ehebund, den nur der Tod auflösen kann. Auch der Schutz und die Erziehung der Kinder, die ja viele Jahre beanspruchen, sind so aufs beste gewährleistet; denn mit vereinten Kräften können die Eltern die drückende und langwierige Last ihres Elternamtes leichter tragen. Nicht minder wertvoll sind die Segensgüter, die der ganzen menschlichen Gesellschaft aus der unerschütterlichen Festigkeit der Ehe erwachsen. Sie ist, das weiß man aus Erfahrung, eine überreiche Quelle ehrbaren Wandels und reiner Sitte. Wo ihr Bestand gesichert ist, da steht es auch gut um das öffentliche Wohl des Gemeinwesens. Denn der Staat ist so, wie die Familien und Einzelmenschen sind, aus denen er wie der Körper aus den Gliedern zusammengesetzt ist. Wer also die unantastbare Festigkeit der Ehe mit Entschiedenheit verteidigt, erwirbt sich um das Glück der Ehegatten und Kinder im einzelnen wie um das allgemeine Wohl der menschlichen Gesellschaft die größten Verdienste.

b) Die Ehe als Quelle der Gnade

Außer der unlösbaren Festigkeit enthält jedoch das Gut des Sakramentes noch viel erhabenere, durch das Wort „Sakrament“ sehr treffend bezeichnete Werte. Den Christen ist das Wort ja kein leerer Name: Christus der Herr, »der Stifter und Vollender der Sakramente«, hat die Ehe seiner Gläubigen zu einem wahren und eigentlichen Sakrament des Neuen Bundes erhoben und sie in Wirklichkeit zum Zeichen und zur Quelle der besonderen inneren Gnade gemacht, durch die er »die ihr innewohnende natürliche Liebe vervollkommnen, die untrennbare Einheit festigen und die Gatten heiligen wollte.«42

Und weil Christus gerade den gültigen Ehevertrag zwischen Gläubigen zum sakramentalen Gnadenzeichen bestimmt hat, ist das Wesen des Sakramentes mit der christlichen Ehe so innig verbunden, daß es zwischen Getauften keine wahre Ehe geben kann, »die nicht zugleich Sakrament wäre.«43

Die Gläubigen öffnen sich deshalb von selbst dadurch, daß sie sich aufrichtigen Sinnes das Jawort geben, die Schatzkammer der sakramentalen Gnade, um daraus die übernatürlichen Kräfte zu schöpfen, die sie befähigen, ihre Pflichten und Aufgaben treu, heilig und beharrlich bis zum Tode zu erfüllen.

In denen, die dem Sakrament der Ehe kein sogenanntes Hindernis entgegenstellen, vermehrt es nicht nur das bleibende Prinzip des übernatürlichen Lebens, die heiligmachende Gnade, es verleiht überdies besondere Gaben, Antriebe zum Guten und Gnadenkeime, es erhebt und vervollkommnet die natürlichen Kräfte, so daß die Ehegatten die Aufgaben, Zwecke und Pflichten des Ehestandes nicht nur verstandesmäßig, sondern ebenso innerlich in seelischer Erfahrung erfassen, beharrlich festhalten, ernstlich wollen und im Werk vollbringen können. Das Sakrament verleiht ihnen endlich das Recht auf wirksame Gnadenhilfe, so oft sie deren zur Erfüllung ihrer Standespflichten bedürfen.

Nun gilt aber in der übernatürlichen Ordnung das Gesetz der göttlichen Vorsehung, daß die Menschen aus den Sakramenten, die sie nach erlangtem Gebrauch der Vernunft empfangen, die volle Frucht nur bei persönlichem Mitwirken mit der Gnade schöpfen können. Die Ehegnade wird deshalb zu einem großen Teil ein ungenütztes, im Acker vergrabenes Talent bleiben, wenn die Ehegatten nicht die übernatürlichen Kräfte in die Tat umsetzen und die in sie gelegten Gnadenkeime pflegen und zur Entfaltung bringen. Wenn sie aber tun, was an ihnen ist, und mit der Gnade eifrig mitwirken, dann werden sie die ehelichen Lasten tragen, ihre Ehepflichten erfüllen können und durch das erhabene Sakrament innerlich stark, geheiligt und in gewissem Sinne übernatürlicher Weihe teilhaftig sein. Wie nämlich nach der Lehre des hl. Augustinus der Mensch durch die Taufe und Priesterweihe zu einem christlichen Leben und zu den priesterlichen Amtshandlungen bestimmt und befähigt wird und ihm die sakramentale Hilfe nie fehlt – in beinahe derselben Weise (wenn auch nicht auf Grund eines sakramentalen Charakters) können die durch das Eheband vereinigten Gläubigen der sakramentalen Hilfe und Bindung nie mehr verlustig gehen. Ja sogar nach dem Ehebruch, so fügt der genannte heilige Kirchenlehrer bei, tragen sie noch jenes heilige Band, jetzt freilich nicht mehr als Ehrenmal der Gnade, sondern als Schandmal der schweren Verfehlung, »geradeso wie die abtrünnige Seele, die von der bräutlichen Vereinigung mit Christus zurücktritt, auch nach dem Verlust des Glaubens das sakramentale Merkmal nicht verliert, das sie im Bade der Wiedergeburt empfangen hat.«44

Die Ehegatten aber mögen, durch das goldene sakramentale Band nicht gefesselt, sondern geschmückt, nicht gehemmt, sondern gestärkt, mit allen Kräften danach streben, daß ihre Ehe nicht nur durch die Kraft und den geheimnisvollen Sinn des Sakramentes, sondern ebenso durch ihre Gesinnung und ihr tugendhaftes Leben immer ein lebendiges Bild der überaus fruchtbaren Verbindung Christi mit der Kirche sei und bleibe, jener Verbindung, die in Wahrheit das verehrungswürdige Geheimnis der Vollendung der Liebe ist.

5. Abschließende Würdigung der Güter der Ehe

Wenn man dies alles, Ehrwürdige Brüder, aufmerksam und mit lebendigem Glauben erwägt, wenn die hehren und erhabenen Güter der Ehe: Nachkommenschaft, Treue, Sakrament, lichtvoll dargetan werden, dann muß jeder Gottes Weisheit, Heiligkeit und Güte bewundern, des Gottes, der für die Würde und das Glück der Ehegatten wie für die Erhaltung und Fortpflanzung des Menschengeschlechtes einzig und allein mittels der reinen und heiligen Gemeinschaft des Ehebundes überreichlich Sorge getragen hat.

II. Die Verkennung der göttlichen Institution der Ehe

1. Die zahlreichen Methoden der Herabwürdigung der Ehe

Wenn Wir so, Ehrwürdige Brüder, die ganze Erhabenheit der reinen Ehe erwägen, dann muß sich Unser Schmerz um so mehr steigern, als Wir sehen, wie diese göttliche Einrichtung gegenwärtig der Verachtung und Erniedrigung preisgegeben ist.

Nicht mehr bloß im Geheimen und Dunkeln, sondern vor aller Öffentlichkeit, ohne jedes Schamgefühl, in Wort und Schrift, in Schauspielen jeder Art, in Romanen, Liebesgeschichten und Satiren, in Kinodarstellungen, in Rundfunkvorträgen, kurz, mit allen Erfindungen der Neuzeit wird die Heiligkeit der Ehe in den Staub gezogen oder der Lächerlichkeit preisgegeben. Ehescheidungen, Ehebruch und die schimpflichsten Laster werden verherrlicht oder wenigstens in schillernden Farben dargestellt, als ob sie von jeglicher Schuld und Schande frei wären. Es fehlt auch nicht an Büchern, die in Wirklichkeit nicht selten nur den äußeren Schein der Wissenschaft haben, die man aber ungescheut als wissenschaftlich anpreist, damit sie um so leichter Eingang finden. Die darin vertretenen Lehren werden als die höchsten Errungenschaften des modernen Geistes angepriesen, jenes Geistes, der, einzig auf die Wahrheit bedacht, sich von allen angeblichen Vorurteilen der Alten frei gemacht habe und der dann unter diese veralteten Anschauungen auch die ererbte christliche Lehre von der Ehe rechnet und sie dahin verweist.

Diese Lehren träufeln sie allen Menschenklassen ein, Reichen und Armen, Arbeitnehmern und Arbeitgebern, Gebildeten und Ungebildeten, Ledigen und Verheirateten, Gottesfürchtigen und Gotteshassern, Erwachsenen und Jugendlichen, ja den Jugendlichen an erster Stelle; denn da sie sich in ihrer Unerfahrenheit am leichtesten umgarnen lassen, werden gerade ihnen die verfänglichsten Schlingen gelegt.

Zwar lassen sich nicht alle Vertreter der neuen Lehren zu den letzten Folgerungen einer ungezügelten Leidenschaft fortreißen. Einige suchen gleichsam auf halbem Weg stehen zu bleiben und meinen, nur in gewissen Punkten des Gesetzes Gottes und der Natur müsse man der heutigen Zeit einige Zugeständnisse machen. Aber auch sie sind, mehr oder weniger bewußt, Sendlinge jenes unerbittlichen Feindes, der Unkraut unter den Weizen zu säen sucht.45 Wir, die der Hausvater zu Wächtern seines Ackers bestellt hat mit dem heiligen und dringenden Auftrag, zu verhüten, daß der gute Same von giftigem Unkraut erstickt werde, Wir glauben jene ernsten Worte vom Heiligen Geist an Uns gerichtet, mit denen der Apostel Paulus seinen geliebten Jünger Timotheus ermahnte: »Du aber sei wachsam ... Tue, was deines Amtes ist! ... Predige das Wort, dringe darauf, es komme gelegen oder ungelegen, halte die Wahrheit vor, beschwöre, strafe in aller Geduld und Unterweisung.«46

Um aber die Fallstricke des bösen Feindes meiden zu können, ist es zunächst nötig und nützlich, sie den Harmlosen aufzudecken und aufzuweisen. Obwohl Wir diese Dinge nicht einmal nennen möchten, wie es sich für die Heiligen geziemt47, so können Wir sie doch um des Heiles und Nutzens der Seele willen nicht völlig mit Schweigen übergehen.

2. Die Quelle des Irrtums: die Auffassung der Ehe als rein menschlicher Institution

Beginnen Wir mit dem Ursprung dieser Übel. Ihre Hauptwurzel liegt darin, daß man behauptet, die Ehe sei weder von dem Schöpfer der Natur eingesetzt noch von Christus dem Herrn zur Würde eines wahren Sakramentes erhoben worden, sie sei vielmehr eine Erfindung der Menschen. Nach der Aussage einiger findet sich in der Natur und in ihren Gesetzen nichts von einer Ehe, sondern nur die Fähigkeit, Leben zu geben, und der heftige Trieb, sie mit Befriedigung zu betätigen. Andere geben zu, daß sich in der menschlichen Natur Ansätze und Keime zu einer wahren Ehegemeinschaft finden, insofern als für die Würde der Gatten und den natürlichen Zweck der Erzeugung und Erziehung der Nachkommenschaft nicht genügend gesorgt wäre, wenn die Menschen nicht durch ein dauerndes Band zusammengehalten würden. Aber auch sie lehren, daß die Ehe selbst, weil über diese keimhafte Anlage hinausgehend, nur vom Menschengeist erdacht, nur durch den Willen der Menschen eingeführt worden sei, wenn dabei auch mancherlei Ursachen mitgewirkt haben mögen.

Wie sehr sie alle jedoch irren und wie schmachvoll sie von dem, was ehrbar ist, abweichen, erhellt schon zur Genüge aus allem, was Wir über den Ursprung und die Natur der Ehe, über deren Zweck und die ihr innewohnenden Güter in diesem Schreiben auseinandergesetzt haben. Aber die ganze Verderblichkeit dieser Truggebilde erhellt erst recht aus den Folgerungen, welche ihre eigenen Vertreter daraus ziehen. Da die Gesetze, Einrichtungen und Vorschriften zur Regelung des Ehelebens ausschließlich durch den Willen des Menschen geschaffen sind, sollen sie auch ihm allein unterstehen und können und müssen deshalb, nach menschlichem Belieben und je nach den Zeitverhältnissen gegeben, geändert oder ganz abgeschafft werden. Der Geschlechtstrieb aber, weil auf der Natur selbst beruhend, sei etwas Unantastbares und erstrecke sich über die Ehe hinaus. Er könne darum innerhalb und außerhalb der Ehegemeinschaft, auch ohne Rücksicht auf die Ehezwecke, ausgeübt werden, gerade als ob die schimpfliche Ausschweifung der Dirne fast gleichberechtigt wäre mit der keuschen Mutterschaft der rechtmäßigen Gattin.

Aus diesen Gedanken heraus sind einige darauf verfallen, neue Verbindungen auszudenken, die ihrer Meinung nach den heutigen Zeitverhältnissen besser entsprechen und die sie als ebenso viele neue Ehearten betrachtet wissen wollen; einige wollen eine „Zeitehe“, andere eine „Versuchsehe“, andere die „Kameradschaftsehe“, der sie alle Rechte und Freiheiten der Ehe zuerkennen, jedoch ohne unauflösliche Verbindung und mit Ausschluß von Nachkommenschaft, es sei denn, daß beide Teile ihre Lebensgemeinschaft in eine vollberechtigte Ehe umwandeln.

Es fehlt sogar nicht an solchen, die mit aller Macht auf gesetzliche Anerkennung ihrer Wahngebilde oder wenigstens auf Berücksichtigung in den staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen drängen. Dabei kommt ihnen nicht einmal der Gedanke, daß all dies nichts gemein hat mit moderner Kultur, deren sie sich so gerne rühmen, sondern nichts als verwerflichste Sittenverderbnis ist, die auch ein Kulturvolk zu den barbarischen Sitten und Gebräuchen gewisser wilder Völker zurückführen würde.

3. Die Verkennung der Ehe im Hinblick auf die Güter der Ehe im einzelnen

a) Die Mißkennung des ersten Gutes, des Kindes

Der Ehemißbrauch

Aber treten Wir nunmehr, Ehrwürdige Brüder, an die Einzelheiten heran, mit denen man gegen die Güter der Ehe angeht. Das erste dieser Güter ist das Kind. Viele gehen so weit, die Nachkommenschaft eine beschwerliche Ehelast zu nennen und den Rat zu geben, die Eheleute sollten das Kind nicht durch ehrbare Enthaltsamkeit (die mit beiderseitigem Einverständnis auch in der Ehe erlaubt ist), sondern durch Verkehrung des natürlichen Aktes fernhalten. Solche verbrecherische Freiheit nehmen einige für sich in Anspruch, weil sie aus Widerwillen gegen den Kindersegen die Last vermeiden, aber trotzdem die Lust genießen wollen; andere, weil sie angeblich keine Enthaltsamkeit beobachten, aber auch nicht den Kindersegen zulassen können, da es ihre persönlichen Verhältnisse oder die der Mutter oder die schwierige Vermögenslage nicht gestatten.

Aber es gibt keinen auch noch so schwerwiegenden Grund, der etwas innerlich Naturwidriges zu etwas Naturgemäßem und sittlich Gutem machen könnte. Da nun aber der eheliche Akt seiner Natur nach zur Weckung neuen Lebens bestimmt ist, so handeln jene, die ihn bei seinem Vollzug absichtlich seiner natürlichen Kraft berauben, naturwidrig und tun etwas Schimpfliches und innerlich Unsittliches.

Es ist darum auch nicht zu verwundern, daß die Hl. Schrift bezeugt, die göttliche Majestät hasse und verabscheue solch verwerfliches Tun, ja habe es sogar schon mit dem Tode bestraft. Darauf macht auch der hl. Augustinus aufmerksam, wenn er schreibt: »Unerlaubt und unsittlich ist der eheliche Verkehr selbst mit der rechtmäßigen Gattin, wenn dabei die Weckung neuen Lebens verhütet wird. Das hat Onan, des Judas Sohn, getan, und darum hat ihn Gott getötet.«48

Da nun noch vor kurzem einige in offenkundiger Abweichung von der in ununterbrochener Folge von Anfang an überlieferten christlichen Lehre geglaubt haben, amtlich und feierlich über solches Tun anders lehren zu sollen, erhebt die katholische Kirche, von Gott selbst zur Lehrerin und Wächterin der Unversehrtheit und Ehrbarkeit der Sitten bestellt, inmitten dieses Sittenverfalls, zum Zeichen ihrer göttlichen Sendung, um die Reinheit des Ehebundes von solch schimpflicher Makel unversehrt zu bewahren, durch Unseren Mund laut ihre Stimme und verkündet von neuem: Jeder Gebrauch der Ehe, bei dessen Vollzug der Akt durch die Willkür der Menschen seiner natürlichen Kraft zur Weckung neuen Lebens beraubt wird, verstößt gegen das Gesetz Gottes und der Natur, und die solches tun, beflecken ihr Gewissen mit schwerer Schuld.

Kraft Unserer höchsten Autorität und wegen der Uns obliegenden Sorge um das Heil aller Menschen ermahnen wir daher die Beichtväter und die übrigen Seelsorger, die ihnen anvertrauten Gläubigen über dieses schwer verpflichtende göttliche Gesetz nicht im Irrtum zu lassen, noch mehr aber, sich selber von derartigen falschen Meinungen freizuhalten und ihnen nicht aus Schwäche nachzugeben. Sollte aber ein Beichtvater oder Seelenhirte, was Gott verhüte, selber die ihm anvertrauten Gläubigen in solche Irrtümer führen oder durch seine Zustimmung oder durch böswilliges Schweigen sie darin bestärken, so möge er wissen, daß er dereinst Gott, dem höchsten Richter, ernste Rechenschaft über den Mißbrauch seines Amtes wird ablegen müssen. Er möge sich das Wort Christi gesagt sein lassen: »Blinde sind sie und Führer von Blinden. Wenn aber ein Blinder einen Blinden führt, fallen beide in die Grube.«49

Was nun die Gründe betrifft, mit denen man den Ehemißbrauch verteidigt, so werden – um von den unsittlichen ganz zu schweigen – nicht selten erdichtete oder doch übertriebene vorgebracht. Nichtsdestoweniger kennt die heilige Mutter, die Kirche, nur zu gut die wirklichen Gefahren für Gesundheit und Leben der Mutter und fühlt sie tief mit. Wer könnte sie ohne inniges Mitleid überdenken? Wer wird nicht von der höchsten Bewunderung ergriffen, wenn er sieht, wie eine Mutter in wahrem Heldenmut sich dem fast sicheren Tode aussetzt, um dem Kind, das sie unter dem Herzen trägt, das Leben zu erhalten? Was sie alles auf sich nimmt, um allen ihren Mutterpflichten gerecht zu werden, das kann ihr allein der reiche und erbarmungsvolle Gott vergelten und er wird ihr ihren Lohn sicherlich nicht nur in vollem, sondern in überfließendem Maße zukommen lassen.50

Die heilige Kirche weiß ferner sehr gut, daß nicht selten der eine Eheteil das sündige Tun nur leidet, nicht vollbringt, indem er aus gewichtigen Gründen die Verkehrung der rechten Ordnung geschehen läßt, ohne sie selber zu wollen, und daß er darum keine Schuld auf sich lädt, wofern er nur des Gebotes der Liebe eingedenk bleibt und es nicht unterläßt, dem Ehegefährten von der Sünde abzuraten und ihn davon zurückzuhalten. Auch jene Eheleute handeln nicht wider die Natur, die in ganz natürlicher Weise von ihrem Recht Gebrauch machen, obwohl aus ihrem Tun infolge natürlicher Umstände, seien es bestimmte Zeiten oder gewisse Mängel der Anlage, neues Leben nicht entstehen kann. Denn es gibt in der Ehe selbst wie in dem Gebrauch des Eherechts auch Zwecke zweiter Ordnung: die wechselseitige Hilfe, die Betätigung der ehelichen Liebe und die Regelung des natürlichen Verlangens, Zwecke, die anzustreben den Ehegatten keineswegs untersagt ist, vorausgesetzt, daß die Natur des Aktes und damit seine Unterordnung unter das Hauptziel nicht angetastet wird.

Tief erschüttern Uns auch die Klagen der Eheleute, die unter dem Druck bitterer Armut kaum wissen, wie sie ihre Kinder aufziehen sollen.

Aber trotzdem muß man sich davor hüten, daß die verhängnisvolle Vermögenslage Anlaß zu einem noch verhängnisvolleren Irrtum wird. Es kann keine Schwierigkeiten geben, die die Verpflichtung des göttlichen Gebotes, Handlungen zu unterlassen, die ihrer inneren Natur nach sündhaft sind, aufzuheben vermöchten. Es sind keine Verhältnisse denkbar, unter denen die Gatten nicht mit Hilfe der göttlichen Gnade ihrer Pflicht treu bleiben und die eheliche Keuschheit von jener entehrenden Makel rein bewahren könnten. Denn fest bleibt die Wahrheit des christlichen Glaubens, die das Trienter Konzil in seiner Lehrentscheidung also ausgedrückt hat: »Niemand darf sich des verwegenen und von den Vätern unter der Strafe des Bannes verbotenen Wortes bedienen: die Gebote Gottes zu beobachten, sei dem Gerechtfertigten unmöglich. Denn Gott befiehlt nichts Unmögliches; indem er befiehlt, mahnt er zu tun, was du tun kannst, und um das zu bitten, was du nicht kannst, und er hilft, daß du kannst.«51 Die gleiche Lehre wurde von der Kirche wiederholt und feierlich bestätigt gelegentlich der Verurteilung der jansenistischen Irrlehre, die sich gegen Gottes Güte den blasphemischen Satz aufzustellen erdreistet hatte: »Einige Gebote Gottes sind den Gerechten, auch denen, die ernstlich wollen und versuchen, mit den Kräften, die sie gegenwärtig haben, unmöglich; es fehlt ihnen auch die Gnade, durch die sie ihnen möglich würden.«52

Die Abtreibung

Aber noch ein anderes schweres Vergehen, Ehrwürdige Brüder, ist zu erwähnen, das das Leben des Kindes im Mutterschoße bedroht. Es anzutasten soll nach den einen erlaubt sein, wenn es Vater und Mutter so gefällt. Andere halten dies für unerlaubt, falls nicht schwerwiegende Gründe hinzukommen, die sie mit den Namen „medizinische“, „soziale“ und „eugenische Indikation“ bezeichnen. In bezug auf die staatlichen Strafgesetze, wodurch die Tötung des Ungeborenen verboten wird, verlangen alle diese Richtungen, daß die Strafgesetze die von ihnen vertretene Indikation (nicht alle vertreten die gleiche) anerkennen und für straflos erklären. Einige stellen sogar die Forderung, die öffentlichen Behörden sollten zu diesen tödlichen Operationen ihre hilfreiche Hand bieten, was verschiedenenorts, wie allgemein bekannt, nur zu oft geschieht.

Bezüglich der sogenannten „medizinischen und therapeutischen Indikation“ haben Wir schon erklärt, Ehrwürdige Brüder, wie sehr Wir es mitempfinden, daß mancher Mutter aus der Erfüllung ihrer Mutterpflichten große Gefahren für die Gesundheit oder gar das Leben entstehen. Aber was für ein Grund vermöchte jemals auszureichen, um die direkte Tötung eines Unschuldigen zu rechtfertigen? Denn darum handelt es sich hier. Mag man nun die Mutter oder das Kind töten, es ist gegen Gottes Gebot und die Stimme der Natur: »Du sollst nicht töten!«53 Gleich heilig ist beider Leben, das zu vernichten selbst die Staatsgewalt keine Befugnis hat. Ganz zu Unrecht wird diese Befugnis gegen Unschuldige aus dem Recht der Gewalt über Leben und Tod gefolgert, die doch nur Schuldigen gegenüber Geltung hat. Auch das Recht der gewaltsamen Verteidigung gegen einen ungerechten Angreifer kommt hier nicht in Frage. (Wer wollte wohl ein unschuldiges Kind einen ungerechten Angreifer nennen?) Und ein „Notstandsrecht“, das bis zur direkten Tötung eines Schuldlosen reichte, gibt es nicht. Daß sich um beider Leben, das der Mutter wie das des Kindes, gewissenhafte und erfahrene Ärzte bemühen, verdient alles Lob und alle Anerkennung; dagegen würde sich des edlen Namens und Lobes eines Arztes unwürdig erweisen, wer unter dem Vorwand, Heilmaßnahmen zu treffen, oder aus falsch verstandenem Mitleid auf den Tod des einen von beiden abzielte.

Diese Ausführungen stehen in Übereinstimmung mit den ernsten Vorwürfen, die der Bischof von Hippo gegen entartete Gatten richtete, die die Empfängnis zu verhüten suchen und, wenn ihnen das mißlingt, sich nicht scheuen, in sündhaftem Tun die Frucht zu töten: »Zuweilen«, so sagt er, »gehen Leidenschaft und Grausamkeit so weit, daß sie mit Gifttränken die Unfruchtbarkeit herbeizuführen suchen und, wenn sie keinen Erfolg haben, auf irgend eine Weise die Frucht im Mutterschoße vernichten und entfernen. Ihr Streben geht also dahin, die Frucht zu vernichten, bevor sie noch zu leben beginnt, oder, wenn sie im Mutterschoße schon lebte, sie zu töten, bevor sie geboren wird. Wenn beide Gatten so geartet sind, sind sie in Wirklichkeit keine Gatten; und wenn sie von Anfang so geartet waren, dann kamen sie nicht zur Ehe, sondern zur Unzucht zusammen. Sind aber nicht beide so, dann wage ich zu behaupten: entweder ist sie die Buhlerin des Gatten, oder er ist der Buhle der Gattin.«54

Der „sozialen und eugenischen Indikation“ sodann kann und soll mit erlaubten, sittlich einwandfreien Mitteln und innerhalb der rechten Grenzen Rechnung getragen werden; aber den Notständen, auf denen diese Indikationen aufbauen, durch Tötung Unschuldiger abhelfen zu wollen, ist töricht und dem Gebot Gottes zuwider, das der Apostel in die Worte kleidet: »Man darf nicht Böses tun, um damit Gutes zu stiften.«55

Die Staatenlenker und Gesetzgeber endlich dürfen nicht vergessen, daß es Sache der staatlichen Autorität ist, durch zweckmäßige Gesetze und Strafen das Leben der Unschuldigen zu schützen, und zwar um so mehr, je weniger das gefährdete Leben sich selber schützen kann. Und hier stehen doch an erster Stelle die Kinder, die die Mutter noch unter dem Herzen trägt. Sollte jedoch die öffentliche Gewalt diesen Kleinen nicht allein den Schutz versagen, sie vielmehr durch ihre Gesetze und Verordnungen den Händen der Ärzte und anderer zur Tötung überlassen oder ausliefern, dann möge sie sich erinnern, daß Gott der Richter und Rächer unschuldigen Blutes ist, das von der Erde zum Himmel schreit.56

Die Frage der Eugenik

Zu verwerfen sind zum Schluß noch jene bedenklichen Bestrebungen, die zwar zunächst das natürliche Recht des Menschen auf die Ehe, tatsächlich aber unter gewisser Rücksicht auch das Gut der Nachkommenschaft angehen. Es finden sich nämlich solche, die in übertriebener Sorge um die „eugenischen“ Zwecke nicht nur heilsame Ratschläge zur Erzielung einer starken und gesunden Nachkommenschaft geben – was der gesunden Vernunft durchaus nicht zuwider ist –, sondern dem „eugenischen“ Zweck den Vorzug vor allen andern, selbst denen einer höheren Ordnung geben. Sie möchten daher von Staats wegen alle von der Ehe ausschließen, von denen nach den Gesetzen und Mutmaßungen ihrer Wissenschaft infolge von Vererbungen nur eine minderwertige Nachkommenschaft zu erwarten ist, auch wenn sie zur Eingehung einer Ehe an sich tauglich sind. Ja sie gehen so weit, solche von Gesetzes wegen, auch gegen ihren Willen, durch ärztlichen Eingriff jener natürlichen Fähigkeit berauben zu lassen, und zwar nicht als Körperstrafe für begangene Verbrechen, noch auch um künftigen Vergehen solcher Schuldiger vorzubeugen, sondern indem sie gegen alles Recht und alle Gerechtigkeit für die weltliche Obrigkeit eine Gewalt in Anspruch nehmen, die sie nie gehabt hat und rechtmäßigerweise überhaupt nicht haben kann.

Sie vergessen zu Unrecht, daß die Familie höher steht als der Staat und daß die Menschen nicht an erster Stelle für die Zeit und die Erde, sondern für den Himmel und die Ewigkeit geboren werden. Und in der Tat, es ist nicht recht, Menschen, die an sich zur Eingehung einer Ehe fähig sind, aber trotz gewissenhaftester Sorge voraussichtlich nur einer minderwertigen Nachkommenschaft das Leben geben können, schon deshalb einer schweren Schuld zu zeihen, falls sie in die Ehe treten, wenn ihnen auch oft die Ehe zu widerraten ist.

Was nun die Obrigkeit angeht, so hat sie über die körperlichen Organe ihrer Untertanen keine direkte Gewalt. Wo keine Schuld und damit keine Ursache für körperliche Bestrafung vorliegt, kann sie die Unversehrtheit des Leibes weder aus eugenischen noch aus irgendwelchen Gründen direkt verletzen oder antasten. Das ist auch die Lehre des hl. Thomas von Aquin, der bei Erörterung der Frage, ob der weltliche Richter zur Verhütung künftiger Schäden einem Menschen Übel zufügen könne, dies zwar für gewisse Sicherungsmaßnahmen zugibt, es aber mit Fug und Recht für jede Art von Körperverletzung verneint. »Niemals«, so sagt er, »darf ein Schuldloser durch ein menschliches Gericht mit Körperstrafe belegt werden, die in Tötung oder Verstümmelung oder Züchtigung besteht.«57

Der einzelne aber hat über die Glieder seines Leibes kein anderes Verfügungsrecht, als daß er sie ihrem natürlichen Zweck entsprechend gebrauchen kann. Er darf sie daher weder vernichten noch verstümmeln, noch auf irgend eine andere Weise sich zu ihren natürlichen Funktionen untauglich machen, außer wenn sonst für das Wohl des ganzen Körpers nicht gesorgt werden kann. So sagt es die christliche Sittenlehre und das gleiche steht schon aus der Vernunft fest.

b) Die Mißkennung des Gutes der Treue

Die dreifache Verletzung dieses Gutes

Gehen Wir über zu einer zweiten Gruppe von Irrtümern, die sich auf die eheliche Treue beziehen. Jede Sünde gegen die Nachkommenschaft ist in gewissem Sinne auch eine Verfehlung gegen die eheliche Treue, da das eine Gut der Ehe mit den andern verkettet ist. Aber davon abgesehen sind so viele Arten besonderer Irrtümer und Verfehlungen gegen die Ehetreue aufzuzählen, als diese Treue Tugenden des häuslichen Lebens umfaßt: die treu gehaltene eheliche Keuschheit jedes Gatten, die ehrenvolle Unterordnung der Frau unter den Mann, die unwandelbare und aufrichtige gegenseitige Liebe.

Der Ehebruch

Die Treue tasten zunächst jene an, die die Meinung vertreten, man müsse den Zeitanschauungen über gewisse falsche und durchaus nicht harmlose Freundschaften mit dritten Personen in etwa Rechnung tragen. Sie verfechten die Ansicht, man müsse den Ehegatten hier nach außen eine größere Denk- und Bewegungsfreiheit zugestehen, und das um so mehr, als nicht wenige von Natur eine so starke Triebveranlagung hätten, daß sie sie innerhalb der engen Schranken der Einehe nicht befriedigen könnten. Daher halten sie die strenge Anschauung ehrbarer Gatten, die jede der Leidenschaft entspringende Zuneigung und Handlung mit einer dritten Person verurteilt und zurückweist, für eine rückständige Enge des Geistes und Herzens oder sehen in ihr unwürdige und verächtliche Eifersucht. Und darum wollen sie auch, daß alle staatlichen Strafgesetze über die Wahrung der ehelichen Treue wirkungslos seien bzw. für wirkungslos erklärt werden.

Edelgesinnte und keusche Gatten werden schon aus dem unmittelbaren natürlichen Empfinden heraus all diese Dinge als eitel und schimpflich zurückweisen und verachten. Und die Stimme der Natur erhält hier volle Bestätigung und Bekräftigung durch das Gottesgebot: »Du sollst nicht ehebrechen!«58 und durch das Wort Christi: »Wer immer ein Weib anblickt, um ihrer zu begehren, der hat schon in seinem Herzen die Ehe mit ihr gebrochen.«59 Keine menschlichen Gepflogenheiten, keine verkehrten Beispiele, keine Art angeblichen menschlichen Fortschritts können jemals die Verpflichtung dieses Gottesgebotes entkräften. Denn gleichwie ein und derselbe »Jesus Christus gestern, heute und in alle Ewigkeit«60, so bleibt auch Christi Lehre immer die gleiche, »kein Jota von ihr wird vergehen, bis alles geschieht.«61

Die sogenannte Frauenemanzipation

Alle diese nun, die so den Glanz der ehelichen Treue und Keuschheit zu verdunkeln trachten, sind es auch, die als Lehrer des Irrtums den treuen und ehrenvollen Gehorsam der Frau gegen den Mann gern erschüttern möchten. Einige Verwegene gehen noch weiter und bezeichnen diesen Gehorsam als eine entwürdigende Versklavung des einen Eheteils durch den andern. Beide Gatten, sagen sie, besäßen völlig gleiche Rechte. Da diese Ebenbürtigkeit durch die Sklaverei des einen Teiles verletzt werde, so rühmen sie sich stolz, eine Befreiung der Frau vollzogen zu haben, oder fordern, daß sie in Bälde vollzogen werde. Je nachdem es sich bei dieser Befreiung um die Leitung der häuslichen Gemeinschaft oder die Vermögensverwaltung oder die Verhütung bzw. Tötung neuen Lebens handelt, unterscheiden sie eine dreifache Emanzipation: eine soziale, wirtschaftliche, physiologische. Die physiologische Emanzipation verstehen sie dahin, daß es der Frau völlig frei stehen soll, die mit dem Beruf der Gattin und Mutter verknüpften natürlichen Lasten von sich fernzuhalten (daß dies keine Befreiung, sondern ein ruchloser Frevel ist, haben Wir schon zur Genüge dargelegt). Die wirtschaftliche Emanzipation soll der Frau das Recht bringen, ohne Vorwissen und gegen den Willen des Mannes ihr eigenes Gewerbe zu haben, ihre Angelegenheiten und Geschäfte selbst zu betreiben, selbst die Verwaltung in Händen zu halten, gleichgültig, was dabei aus Kindern, Gatten und der ganzen Familie wird. Die soziale Emanzipation endlich will die Frau dem engen Kreis der häuslichen Pflichten und Sorgen für Kinder und Familie entheben, um sie freizumachen für ihre angeborenen Neigungen, damit sie sich anderen Berufen und Ämtern, auch solchen des öffentlichen Lebens widmen kann.

Aber das ist keine wirkliche Befreiung der Frau; sie enthält nicht jene der Vernunft entsprechende und gebührende Freiheit, wie sie die hehre Aufgabe der Frau und Gattin fordert. Sie ist eher eine Entartung des weiblichen Empfindens und der Mutterwürde, eine Umkehrung der ganzen Familienordnung, so daß der Gatte der Gattin, die Kinder der Mutter, die ganze Familie und Hausgemeinschaft der stets wachsamen Hüterin und Wächterin beraubt werden. Diese falsche Freiheit und unnatürliche Gleichstellung mit dem Manne wird sich zum eigenen Verderben der Frau auswirken; denn wenn sie einmal von der Höhe und dem Thron herabsteigt, zu dem sie innerhalb der Familie durch das Evangelium erhoben wurde, wird sie bald (vielleicht weniger dem äußeren Schein nach, wohl aber in Wirklichkeit) in die frühere Sklavenstellung zurückgedrängt und wie im Heidentum zu einem bloßen Werkzeug des Mannes werden.

Jene Rechtsgleichheit aber, die hier in so übertriebener Weise beansprucht wird, besteht hinsichtlich der Persönlichkeitsrechte und der Menschenwürde und in dem, was dem Vertrag entspringt und der Ehe eigentümlich ist; hierin erfreuen sich in der Tat beide Gatten gleicher Rechte und haben gleiche Pflichten, in den übrigen Dingen aber muß eine gewisse Ungleichheit und Abstufung herrschen, wie sie das Familienwohl und die notwendige Einheit und Festigkeit der häuslichen Gemeinschaft und Ordnung fordern.

Sollte jedoch in einem Lande die soziale und wirtschaftliche Lage der verheirateten Frau wegen der gewandelten Kulturverhältnisse eine Abänderung benötigen, so ist es Aufgabe der Staatsgewalt, die bürgerlichen Rechte der Gattin den Bedürfnissen und Forderungen der Jetztzeit anzupassen unter Berücksichtigung der Eigenart der weiblichen Natur, der Sittlichkeit und Ehrbarkeit und des Gemeinwohls der Familie; nur muß die wesentliche Ordnung der Hausgemeinschaft unangetastet bleiben, da sie durch eine höhere als die menschliche, nämlich die göttliche Autorität und Weisheit festgesetzt ist und darum keiner Änderung durch Staatsgesetze oder durch das Gutdünken der einzelnen unterliegen kann.

Die Ersetzung der sittlich geformten Liebe durch die „Sympathie“

Die heutigen Feinde der Ehe gehen noch einen Schritt weiter. An Stelle der echten und wahren Liebe, die das Fundament des Eheglücks und der innigsten Seelengemeinschaft ist, setzen sie eine mehr triebhafte Übereinstimmung und Zuneigung, die sie Sympathie nennen. Hört sie auf, so lockere sich, wie sie behaupten, das Band, durch das allein die Gatten miteinander verbunden sind; ja es werde völlig gelöst. Was heißt das anders, als ein Haus auf Sand bauen, das nach dem Worte Christi beim ersten Ansturm der Wogen des Unglücks sofort ins Wanken gerät und einstürzt? »Und es bliesen die Winde und stürmten wider jenes Haus, es brach zusammen und sein Fall war groß.«62 Das Haus hingegen, das auf den Felsen der echten gegenseitigen Liebe der Gatten gebaut ist, einer Liebe, die durch die klar gewollte und dauernde Eintracht der Seelen gefestigt wird, kann durch kein Unglück erschüttert oder auch nur schadhaft werden.

c) Die Mißkennung der Ehe als Sakrament

Die Leugnung des religiösen Charakters der Ehe

Bis hierhin, Ehrwürdige Brüder, galt Unsere Verteidigung den beiden ersten Gütern der christlichen Ehe, denen die heutigen Umstürzler der Gesellschaftsordnung nachstellen. Da aber das dritte Gut, das des Sakramentes, die anderen übertrifft, darf es nicht wundernehmen, wenn die Feinde dieses Gut noch viel heftiger bekämpfen. Zunächst lehren sie, die Ehe sei eine rein weltliche und bürgerliche Angelegenheit, die keineswegs der Religionsgemeinschaft, der Kirche Christi, sondern ausschließlich der staatlichen Gesellschaft zu unterstellen sei. Ferner wollen sie den Ehebund von jedem unlösbaren Bande befreit wissen; es soll die Trennung oder Scheidung der Gatten nicht geduldet, sondern auch gesetzlich gutgeheißen werden. Infolgedessen wird es dahin kommen, daß die Ehe ihres heiligen Charakters entkleidet und zu den rein weltlichen und bürgerlichen Dingen gerechnet wird.

Als erstes stellen sie also auf, der bürgerliche Akt sei als der eigentliche Ehevertrag anzusehen (sie nennen das die Zivilehe); der religiöse Akt hingegen solle eine bloße Zutat sein, die man höchstens dem abergläubischen Volke gestatten könne. Ferner soll es den Katholiken freistehen, anstandslos Mischehen mit Nichtkatholiken einzugehen ohne Rücksicht auf die Religionsvorschriften und ohne vorherige Erlaubnis der kirchlichen Obrigkeit. Das zweite betrifft die völlige Ehescheidung: sie wird gerechtfertigt, und Staatsgesetze, die die Lösung des Ehebandes begünstigen, werden gelobt und empfohlen.

Da der religiöse Charakter jeder Ehe und vor allem des christlichen Ehesakraments in dem Rundschreiben Leos XIII., das Wir mehrfach erwähnt und Uns ausdrücklich zu eigen gemacht haben, ausführlich behandelt und begründet wird, so verweisen Wir hier darauf und wollen nur einige wenige Punkte wiederholen.

Schon das Licht der bloßen Vernunft, die Geschichtsquellen des Altertums, die stete Überzeugung der Menschheit, die Sitten und Gebräuche aller Völker bekunden zur Genüge, daß sogar der Naturehe ein gewisser heiliger und religiöser Charakter eignet, »nicht als etwas von außen an sie Herangebrachtes, sondern ihr Angeborenes, nicht als etwas durch Menschenwillkür Angenommenes, sondern von der Natur Hineingelegtes, weil die Ehe Gott zum Urheber hat und von Anfang an eine Andeutung der Menschwerdung des göttlichen Wortes war.«63 Der geheiligte Charakter der Ehe, der mit der Religion und der Ordnung des Heiligen in innigem Zusammenhang steht, ergibt sich: aus ihrem göttlichen Ursprung, den Wir oben bereits erwähnt haben; dann aus ihrem Zweck, Kindern für Gott das Leben zu schenken und sie für Gott zu erziehen sowie die Gatten auf dem Wege christlicher Liebe und gegenseitiger Hilfe zu Gott zu führen; endlich aus der Betätigung der ehelichen Naturaufgabe, die nach der Absicht Gottes, des Schöpfers, Mittel zur Weitergabe des Lebens sein soll, so daß die Eltern sozusagen als Gehilfen in den Dienst der Allmacht Gottes treten. Dazu kommt die neue Würde, die die Ehe durch das Sakrament erhält. Sie erhebt die christliche Ehe zum höchsten Adel und verleiht ihr eine Auszeichnung, daß sie dem Apostel als ein »großes und überaus verehrungswürdiges Geheimnis« erschien.64

Der religiöse Charakter der Ehe, ihre erhabene Bedeutung als Abbild der gnadenvollen Vereinigung zwischen Christus und der Kirche verlangt von den Brautleuten eine heilige Ehrfurcht vor dem christlichen Ehestand und ein heiliges und eifriges Streben, ihre eigene Ehe, die sie eingehen wollen, möglichst nahe an das Vorbild Christi und der Kirche heranzubringen.

Die Mischehe

Schwer und oft nicht ohne Gefahr für ihr ewiges Heil fehlen hierin jene, die leichtsinnig eine Mischehe eingehen, von der die mütterliche Liebe und Vorsicht der Kirche ihre Kinder aus den gewichtigsten Gründen abhält. Das zeigt sich an der großen Zahl von Äußerungen, die in dem Kanon des kirchlichen Rechtsbuches zusammengefaßt sind, der bestimmt: »Aufs strengste verbietet die Kirche die Eingehung einer Ehe zwischen zwei Getauften, von denen der eine katholisch, der andere irrgläubig oder schismatisch ist. Falls bei einer solchen Ehe die Gefahr des Abfalls für den katholischen Eheteil und die Nachkommenschaft besteht, ist sie auch durch göttliches Gesetz verboten.«65 Wenn auch die Kirche zuweilen mit Rücksicht auf die Zeiten, Verhältnisse und Personen eine Dispens von diesen strengen Vorschriften nicht verweigert (unbeschadet jedoch des göttlichen Rechts, und unter möglichstem Ausschluß einer Gefahr des Abfalls durch Aufstellen geeigneter Sicherungen), so läßt sich doch nur schwer ein ernster Schaden des katholischen Teiles aus solcher Ehe vermeiden.

Nicht selten kommt es bei Mischehen dazu, daß sich die Kinder in beklagenswerter Weise von der Religion abwenden oder wenigstens, und zwar überraschend schnell, dem sogenannten religiösen Indifferentismus verfallen, der der Religionslosigkeit und völligen Gottentfremdung sehr nahesteht. Außerdem gestaltet sich in den Mischehen jene lebendige Harmonie der Seelen viel schwieriger, die das erwähnte große Geheimnis, die geheimnisvolle Verbindung der Kirche mit Christus nachahmt.

Nur zu leicht wird auch die Einheit und Einigkeit der Herzen versagen, die, wie sie Kennzeichen und Merkmal der Kirche Christi sind, so auch Kennzeichen, Zierde und Schmuck der christlichen Ehe sein sollen. Denn das Band, das die Herzen aneinander fügt, löst sich ganz oder lockert sich wenigstens, wenn in dem Letzten und Höchsten, was dem Menschen heilig ist, nämlich in den religiösen Wahrheiten und Anschauungen, sich Ungleichheit der Ansichten und Verschiedenheit der Bestrebungen geltend machen. Daraus entsteht die Gefahr, daß die Liebe zwischen den Gatten erkaltet, der häusliche Friede und das Familienglück erschüttert werden, die ja in erster Linie aus der Herzenseinheit hervorwachsen. Denn wie schon vor vielen Jahrhunderten das alte römische Recht gesagt hat, »ist die Ehe die Vereinigung von Mann und Frau, völlige Lebensgemeinschaft und Gemeinschaft göttlichen wie menschlichen Rechts.«66

Die Ehescheidung

Ein Haupthindernis jedoch, Ehrwürdige Brüder, gegen die von unserem Heiland Jesus Christus gewollte Wiederherstellung und Vollendung der Ehe bildet die von Tag zu Tag fortschreitende Erleichterung der Ehescheidung. Die Verfechter des Neuheidentums setzen trotz der traurigen Erfahrungen ihren von Tag zu Tag erbitterteren Kampf gegen die gottgewollte Unauflöslichkeit der Ehe und die zu ihrem Schutz aufgestellten Gesetze fort. Ihr leidenschaftlich verfolgtes Ziel ist, die Ehescheidung zu legalisieren und jene veralteten Gesetze durch menschlichere zu ersetzen.

Der Gründe, die sie zugunsten der Ehescheidung vorbringen, sind viele und verschiedenartige; solche, die von persönlicher Schuld und Verfehlung herrühren, andere, die in der Sache selber liegen (die ersteren nennen sie subjektive, die letzteren objektive Gründe), dann auch all das, was irgendwie das Zusammenleben hart und schwer erträglich macht. Diese Gründe und die angestrebten Gesetze suchen sie auf mannigfache Weise zu rechtfertigen. Zunächst mit dem Wohl beider Gatten: ist der andere Teil unschuldig, so stehe ihm das Recht zu, von dem schuldigen wegzugehen; ist er schwerer Vergehen schuldig, so müsse er aus der Gemeinschaft, die für den andern unerträglich und erzwungen sei, ausgesondert werden. Einen weiteren Grund sieht man in dem Wohl der Nachkommenschaft, die die richtige Erziehung entbehren müsse und infolge der Zwietracht und anderer Untugenden der Eltern nur allzuleicht Schaden leide und vom rechten Wege abgedrängt werde. Einen letzten Grund erblicken sie im Gemeinwohl der menschlichen Gesellschaft. Dieses verlange zunächst die völlige Auslöschung all der Ehen, die doch nichts mehr taugen zur Erreichung dessen, was die Natur beabsichtigt. Sodann sei den Gatten die Trennung gesetzlich zu gestatten zur Vermeidung von Verbrechen, auf die man bei ihrem erzwungenen Beisammenbleiben nur zu sehr gefaßt sein müsse, und damit nicht die Gerichte und das Ansehen der Gesetze täglich mehr zum Gespött würden. Denn um das ersehnte Scheidungsurteil zu erreichen, begingen die Gatten entweder absichtlich Verbrechen, auf die hin der Richter kraft des Gesetzes das Eheband lösen kann, oder sie behaupten frech mit Lüge und Meineid vor dem Richter, auch wenn dieser den wahren Sachverhalt durchschaut, sie hätten sich solche Verfehlungen zuschulden kommen lassen. Unter diesen Umständen müßten, so sagen sie, die Gesetze solchen Notlagen, den veränderten Zeitumständen, der öffentlichen Meinung, den Verhältnissen und Gepflogenheiten moderner Staaten angepaßt werden. Diese Gründe, besonders aber alle zusammengenommen, seien ein augenscheinlicher Beweis für die Notwendigkeit, aus bestimmten Ursachen die Ehescheidung zu gestatten.

Andere gehen in ihrer Verwegenheit noch weiter und wähnen: da die Ehe ein bloßer Privatvertrag sei, so sei es, gleich wie bei den übrigen Privatverträgen, dem Gutdünken und dem übereinstimmenden Willen der beiden Vertragschließenden völlig anheimzustellen, die Ehe aus jedem beliebigen Grunde wieder zu lösen.

Schrift und kirchliches Lehramt verteidigen die Unauflöslichkeit der Ehe

Allen diesen Torheiten steht, Ehrwürdige Brüder, unbeugsam und unerschütterlich das eine göttliche Gesetz gegenüber, das Christus in seinem vollen Umfang bestätigt hat. Ein Gesetz, das durch keine Menschensatzungen und Volksbeschlüsse und kein Diktat der Gesetzgeber entkräftet werden kann: »Was Gott verbunden hat, das soll der Mensch nicht trennen.«67 Trennt er gegen das Recht trotzdem, so bleibt sein Unterfangen wirkungslos. Daraus ergibt sich die Schlußfolgerung, die Christus mit ausdrücklichen Worten bekräftigt: »Ein jeder, der sein Weib entläßt und eine andere heiratet, der bricht die Ehe: und wer eine vom Manne Geschiedene heiratet, der bricht die Ehe.«68 Diese Worte Christi treffen auf jede Ehe zu, auch auf die bloß natürliche. Denn jede wahre Ehe besitzt die Eigenschaft der Unauflöslichkeit, wodurch die Lösung des Bandes dem Gutdünken der Parteien und jeglicher weltlichen Gewalt entzogen ist.

Hier ist auch die feierliche Entscheidung des Trienter Konzils ins Gedächtnis zurückzurufen, das unter Strafe des Bannes den Satz verwarf: »Wenn jemand behauptet, das Eheband könne gelöst werden wegen Abfalls vom wahren Glauben, oder weil das Zusammenleben zur Last geworden, oder wegen böswilligen Verlassens, so sei er im Banne.«69 Und weiterhin: »Wenn jemand behauptet, die Kirche irre, wenn sie gelehrt hat und noch lehrt, gemäß der Lehre des Evangeliums und der Apostel könne das Eheband wegen Ehebruchs des einen Gatten nicht gelöst werden, und keiner von beiden, auch der unschuldige nicht, der keine Ursache zum Ehebruch gegeben hat, könne zu Lebzeiten des andern Gatten eine neue Ehe eingehen, und es begehe Ehebruch sowohl der Mann, der nach Entlassung seiner ehebrecherischen Frau eine andere heiratet, wie auch die Frau, die nach Entlassung ihres Mannes einen anderen heiratet: so sei er im Bann.«70

Wenn aber die Kirche nicht geirrt hat und nicht irrt, indem sie dies lehrte und lehrt, und wenn es darum sicher ist, daß das Eheband nicht einmal wegen Ehebruchs gelöst werden kann, dann ist es offenkundig, daß die übrigen schwächeren Gründe, die man zugunsten der Ehescheidung vorzubringen pflegt, noch viel weniger Beweiskraft haben und übergangen werden können.

Einzige Möglichkeit: Trennung der Ehegatten

Übrigens lassen sich die oben erwähnten dreifachen Einwände gegen die Festigkeit des Ehebandes leicht lösen. Alle jene Nachteile und Gefahren sind unschwer zu beheben, wenn in den genannten äußersten Fällen den Gatten eine unvollkommene Trennung gestattet wird, jene nämlich, die bei Wahrung des Ehebandes das Kirchengesetz ausdrücklich in den Kanones über die Trennung von Bett, Tisch und Hausgemeinschaft71 gewährt. Über die Gründe, die Bedingungen, die Art und Weise einer solchen Trennung sowie über die Vorsichtsmaßregeln für die Erziehung der Kinder und das Wohl der Familie und zur Vermeidung aller Nachteile, die dem Gatten, den Kindern oder der staatlichen Gemeinschaft drohen, darüber Bestimmungen zu treffen, ist Sache der kirchlichen Gesetze und zum Teil auch der bürgerlichen, soweit es sich um bürgerliche Belange handelt.

Widerlegung der Ehescheidung aus natürlichen Überlegungen

Dieselben Gründe aber, die zur Erhärtung der unauflöslichen Festigkeit der Ehe angeführt werden und die Wir oben bereits erwähnt haben, können mit ganz dem gleichen Recht als Beweise dafür gelten, daß es keine Notwendigkeit der Ehescheidung und kein Recht dazu gibt, und daß keine Obrigkeit die Macht hat, sie zu erlauben. So viele offensichtliche Vorteile für die Unauflöslichkeit der Ehe sprechen, ebenso viele Nachteile zeigen sich auf der Seite der Ehescheidung, Nachteile, die sich zum Schaden der einzelnen wie der gesamten menschlichen Gesellschaft auswirken.

Um nochmals einen Ausspruch Unseres Vorgängers anzuführen, so läßt sich kaum in Worte fassen, wie groß der Segen ist, den die Unauflöslichkeit der Ehe in sich schließt, wie schlimm dagegen die Saat von Übeln und Schäden, die die Ehescheidung in sich birgt. Hier, wo das Eheband unangetastet bleibt, erblicken wir die Ehen in voller Sicherheit; dort, wo man Scheidung der Gatten vorschlägt oder sie der Gefahr der Ehescheidung aussetzt, wird der Ehebund schwankend und wandelbar oder Zweifeln und Verdacht ausgesetzt. Hier gegenseitiges Wohlwollen und eine wunderbar gefestigte Gemeinschaft aller Güter; dort aber ist eben aus der Möglichkeit der Scheidung diese Gemeinsamkeit in der traurigsten Weise geschwächt. Hier die trefflichsten Mittel zum Schutze der ehelichen Treue und Keuschheit, dort verderbliche Anreize zur Untreue. Hier wird das Kind gern entgegengenommen, sein Schutz und seine Erziehung wirksam gefördert, dort wird es den größten Schädigungen ausgesetzt. Hier sind der Zwietracht zwischen Familien und Verwandten alle Zugänge verschlossen; dort ist dazu nur zu häufig Gelegenheit geboten. Hier werden Streitigkeiten leichter unterdrückt, dort wird der Same der Zwietracht weit und breit in reichster Fülle ausgestreut. Hier vor allem wird die Würde und Stellung der Frau in der häuslichen wie in der bürgerlichen Gesellschaft wieder voll zur Geltung gebracht, dort in unwürdiger Weise herabgedrückt; denn die Gattinnen sind der Gefahr ausgesetzt, »verlassen zu werden, nachdem sie der Leidenschaft des Mannes gedient haben.«72

Da zum Verderben der Familien, um mit den tiefernsten Worten Leos XIII. zu schließen, »und zum Umsturz der Staaten nichts so sehr beiträgt wie die Sittenverderbnis, so ist leicht ersichtlich, daß die größte Feindin der Wohlfahrt von Familie und Staat die Ehescheidung ist, die aus der Sittenentartung der Völker entspringt und nach dem Zeugnis der Erfahrung den größten Lastern im öffentlichen und privaten Leben Tür und Tor öffnet. Noch viel schlimmer erscheinen diese Übel, wenn man bedenkt, daß in Zukunft keine Zügel stark genug sein werden, um die einmal gewährte Erlaubnis zur Ehescheidung innerhalb bestimmter und absehbarer Grenzen zu halten. Groß ist wahrhaftig die Macht des Beispiels, aber größer noch die der Leidenschaft. Infolge dieser Verlockungen wird es dahin kommen, daß das Verlangen nach Ehescheidung täglich weiter um sich greift und in viele Herzen eindringt gleich einer ansteckenden Seuche oder einem mächtigen Strom, der die Dämme durchbricht und das Land überschwemmt.«73

Wenn daher, wie es im gleichen Rundschreiben heißt, »die Menschen ihre Pläne und Entschlüsse nicht ändern, haben sowohl die Familie wie die menschliche Gesellschaft fortwährend zu gewärtigen, daß sie elendiglich in den Umsturz und die Auflösung aller Ordnung hineingeraten.«74 Wie richtig das alles vor fünfzig Jahren vorausverkündet wurde, beweist mehr als genug die täglich wachsende Sittenverderbnis und die unerhörte Entartung des Familienlebens in jenen Ländern, wo der Kommunismus zur vollen Herrschaft gelangt ist.

III. Die Heilmittel gegen die Ehezerrüttung

Wir haben, Ehrwürdige Brüder, bis hierhin die menschliche Ehe nach der Idee und dem Willen des allweisen Schöpfers und Erlösers unseres Geschlechts mit ehrfurchtsvoller Bewunderung betrachtet. Zugleich haben Wir mit Schmerz wahrnehmen müssen, wie der liebevolle Plan der göttlichen Güte von menschlichen Leidenschaften, Irrtümern und Verfehlungen gegenwärtig allenthalben vereitelt und mit Füßen getreten wird. Es legt sich Uns damit von selbst nahe, in väterlicher Sorge nach geeigneten Heilmitteln zu suchen, um die genannten verderblichen Mißbräuche zu beseitigen und die der Ehe schuldige Ehrfurcht allerorten wiederherzustellen.

1. Umdenken im Sinne des Denkens Gottes

Hier ist nun vor allem jener unumstößliche Satz ins Gedächtnis zu rufen, zu dem sich jede gesunde Philosophie und noch viel mehr die Theologie feierlich bekennen: Was von der rechten Ordnung abgewichen ist, kann auf keinem anderen Weg in seinen ursprünglichen und seiner Natur gemäßen Stand zurückgeführt werden als durch Rückkehr zu den Gedanken Gottes, die (so lehrt der Doctor Angelicus75) das Maß alles Rechten und Richtigen sind. Daher hat Unser Vorgänger seligen Angedenkens, Leo XIII., mit Recht gegen die Naturalisten eindringlich betont: »Es ist ein von Gott gegebenes Gesetz, daß wir den Nutzen und die heilsamen Wirkungen der von Gott und der Natur stammenden Einrichtungen um so stärker erfahren, je mehr sie in ihrem ursprünglichen Zustand unversehrt und unverändert verbleiben. Denn Gott, der Schöpfer aller Dinge, hat sehr wohl gewußt, was der Natur und der Erhaltung der einzelnen Dinge dienlich ist, und er hat sie alle nach seiner Idee und seinem Willen so gestaltet, daß jedes von ihnen in seiner Weise sein Ziel erreicht. Wenn aber menschliche Unüberlegtheit oder Bosheit es unternimmt, die so fürsorglich getroffene Ordnung der Dinge zu ändern oder zu verwirren, dann beginnt auch das, was weise und zweckvoll eingerichtet ist, zu schaden, oder es hört wenigstens auf, Nutzen zu bringen, entweder weil es die Nutzkraft durch die Änderung verloren hat oder weil Gott selbst auf solche Weise den Stolz und die Vermessenheit der Menschen strafen will.«76 Um also die rechte Ordnung im Bereich der Ehe wiederherzustellen, müssen alle den Gedanken Gottes über die Ehe nachgehen und sich ihnen anzugleichen suchen.

2. Unterwerfung des menschlichen Willens unter den Willen Gottes, Gebrauch der übernatürlichen Gnadenmittel

Diesem Streben stellt sich nun aber sofort die Macht der ungezähmten Begierlichkeit entgegen, die ja auch die Hauptquelle der Sünden gegen die heiligen Ehegesetze ist. Und da sich der Mensch seine Leidenschaften nicht gefügig machen kann, wenn er sich nicht erst selbst Gott fügt, so wird nach der von Gott gewollten Ordnung zunächst für das letztere Sorge zu tragen sein. Denn es ist ein festes Gesetz: Wer sich Gott unterwirft, erfährt mit Freuden, wie auch ihm mit Hilfe der göttlichen Gnade seine Leidenschaften unterwürfig werden. Wer sich aber gegen Gott empört, muß die traurige Erfahrung machen, daß der Sturm der Leidenschaften den Krieg in seinem eigenen Inneren entfacht. Wie weise das so angeordnet ist, legt der hl. Augustinus mit folgenden Worten dar: »So ist es recht: das Niedere muß sich dem Höheren unterordnen. Wer will, daß das was unter ihm liegt, sich ihm unterwerfe, unterwerfe sich erst selbst dem, der über ihm steht. Erkenne diese Ordnung an, schaffe dir Frieden! Du Gott, dir das Fleisch. Was gibt es Gerechteres? Was Schöneres? Du dem Höheren, dir der Niedrigere. Diene du dem, der dich geschaffen hat, damit dir diene, was deinetwegen geschaffen worden ist. Denn die Ordnung der Dinge kennen wir nicht, und die Ordnung empfehlen wir auch nicht: Dir das Fleisch und du Gott! Nein: Du Gott und dir das Fleisch! Wenn du aber das ›du Gott‹ außer acht läßt, wirst du nie das ›dir das Fleisch‹ erreichen. Wenn du deinem Herrn nicht gehorchst, wirst du von deinem Sklaven tyrannisiert werden.«77

Diese von der göttlichen Weisheit gewollte Ordnung der Dinge bezeugt unter Eingebung des Hl. Geistes auch der Völkerapostel. Wo er von den alten Philosophen spricht, die den von ihnen erkannten und erforschten Schöpfer aller Dinge anzubeten und zu verehren sich weigerten, sagt er: »Darum gab sie Gott den Gelüsten ihres Herzens, der Unlauterkeit preis, so daß sie sich gegenseitig schändeten.« Und noch einmal: »Deshalb gab sie Gott schändlichen Leidenschaften preis.«78 Denn »Gott widersteht den Stolzen, den Demütigen dagegen gibt er seine Gnade«79, ohne die, wieder nach der Mahnung des Völkerapostels, der Mensch die aufrührerische Begierlichkeit nicht zu beherrschen vermag.80

Ihr zügelloses Ungestüm kann also unmöglich, wie es notwendig ist, in Schranken gehalten werden, wenn nicht erst der Geist seinem Schöpfer in Demut das Opfer gottesfürchtiger Verehrung darbringt. Es ist also vor allem unbedingt notwendig, daß diejenigen, die zum hl. Sakrament der Ehe hinzutreten, innerlich und aufrichtig von kindlichem und frommem Sinn Gott gegenüber tief durchdrungen sind, von einer Gesinnung, die ihrem gesamten Leben das Gepräge gibt und ihr Denken und Wollen mit höchster Ehrfurcht gegen Gottes heilige Majestät erfüllt.

Sehr richtig und ganz im christlichen Sinne handeln also jene Seelenhirten, die die Ehegatten, damit sie in der Ehe nicht von Gottes Gesetz abweichen, in erster Linie zu den religiösen Übungen anhalten: daß sie sich ganz Gott weihen, beharrlich um seine Hilfe flehen, die heiligen Sakramente häufig empfangen, immer und in allem bereitwillige Hingabe an Gott pflegen und wahren.

In schwerer Täuschung sind demgegenüber jene befangen, die die Menschen unter Vernachlässigung der übernatürlichen Mittel durch die Anwendung und Auswertung der Naturwissenschaften (der Biologie, der Vererbungslehre und anderer ähnlicher) zur Zügelung der sinnlichen Triebe bringen zu können glauben. Damit soll nicht gesagt sein, daß die sittlich einwandfreien natürlichen Mittel gering zu achten seien. Denn einer ist der Urheber der Natur und der Gnade, Gott, der die Güter beider Ordnungen zum Gebrauch und Nutzen der Menschen bestimmt hat. Darum kann und soll den Gläubigen auch durch die natürlichen Mittel geholfen werden. Nur irrt, wer meint, das genüge, um die Keuschheit des Ehebundes sicherzustellen, oder der glaubt, es wohne den natürlichen Mitteln eine größere Kraft inne als der übernatürlichen Gnadenhilfe.

3. Gehorsam gegenüber den kirchlichen Weisungen

Die Angleichung der Ehe und Ehemoral an das göttliche Gesetz, ohne die die Erneuerung der Ehe erfolglos wäre, setzt sodann voraus, daß Gottes Gesetze von allen leicht, mit voller Sicherheit und ohne Beimischung von Irrtum erkann werden. Nun weiß aber ein jeder, wie vielen Täuschungen das Tor geöffnet und wie viel Irrtum der Wahrheit beigemischt würde, wenn man ein Problem dem bloßen Licht der Vernunft oder der privaten Auslegung der Offenbarung überlassen würde. Wenn das schon von vielen anderen Wahrheiten der sittlichen Ordnung gilt, so gilt es erst recht in Sachen der Ehe, wo die sinnliche Leidenschaft den schwachen Menschen so leicht überfallen, täuschen und verführen kann. Dies um so mehr, als die Beobachtung des göttlichen Gebotes von den Gatten zuweilen schwere und langandauernde Opfer verlangt, Opfer, gegen die der schwache Mensch, wie die Erfahrung lehrt, ebenso viele Entschuldigungen vorbringt, um sich von der Beobachtung des Gottesgebotes zu entbinden.

Damit also nicht irgendeine selbstgemachte oder verdrehte Idee vom göttlichen Gesetz, sondern echte und korrekte Erkenntnis den menschlichen Geist erleuchte und die sittliche Entscheidung führe, muß zu der Hingabe an Gott und zu dem aufrichtigen Verlangen, ihm zu dienen, der kindliche und demütige Gehorsam gegen die Kirche hinzutreten. Denn die Kirche wurde von Christus dem Herrn zur Lehrerin der Wahrheit bestellt, auch zur Leitung und Führung im sittlichen Leben, wenngleich hier vieles dem Menschenverstand an sich nicht unzugänglich ist. Denn gleichwie Gott bezüglich der natürlichen religiösen und sittlichen Wahrheiten dem Lichte der Vernunft die Offenbarung beigegeben hat, damit, was recht und wahr ist, »auch im gegenwärtigen Zustand des Menschengeschlechts von allen leicht, mit voller Sicherheit und ohne Beimischung von Irrtum erkannt werden kann«81, so hat er zum selben Zwecke die Kirche zur Hüterin und Lehrerin aller religiösen und sittlichen Wahrheiten bestimmt. Der Kirche sollen daher die Gläubigen gehorchen und ihr Denken und Sinnen unterordnen, um ihren Geist vor Irrtum und ihr sittliches Leben vor Verderbnis zu bewahren. Und damit sie sich dieser ihnen von Gott in seiner Freigebigkeit geschenkten Hilfe nicht berauben, müssen sie nicht nur den feierlichen Entscheidungen der Kirche, sondern entsprechend auch den übrigen Satzungen und Bestimmungen, durch die gewisse Ansichten als gefährlich oder verkehrt verboten und verurteilt werden, Gehorsam leisten.82

Daher sollen sich die Christgläubigen auch in den heutigen Ehefragen vor Überspannung der Unabhängigkeit des eigenen Urteils und vor der falsch verstandenen menschlichen Freiheit, der sogenannten „Autonomie“, hüten. Denn es paßt ganz und gar nicht zu einem wahren Christen, seinem eigenen Urteil so stolz zu vertrauen, daß er nur dem, was er selbst durch Einsicht in die inneren Gründe erkannt hat, seine Zustimmung gibt, die Kirche aber, die von Gott zur Unterweisung und Leitung aller Völker gesandt wurde, als rückständig und weltfremd ansieht oder auch nur dem zustimmt und sich unterordnet, was sie durch die genannten feierlichen Entscheidungen befiehlt, gerade als ob ihre anderen Entscheidungen zunächst einmal als falsch angenommen werden könnten oder als ob sie nicht hinreichende Gewähr für ihre Wahrheit und Sittengemäßheit böten. Es ist dagegen allen wahren Jüngern Christi, ob gebildeten oder ungebildeten, eigen, in allen Belangen des Glaubens und der Sitte sich von der heiligen Kirche Gottes leiten und führen zu lassen durch ihren obersten Hirten, den Römischen Papst, der seinerseits von Jesus Christus Unserem Herrn geleitet wird.

Auf das Gesetz und die Gedanken Gottes muß also alles zurückstreben, wenn eine allumfassende und dauerhafte Erneuerung der Ehe zustande kommen soll. Daher ist es von hoher Bedeutung, daß die Gläubigen über die Ehe genau unterrichtet werden: durch das geschriebene und gesprochene Wort, nicht nur einmal und nur oberflächlich, sondern oft und gründlich, mit klaren und überzeugenden Gedanken, so daß die Wahrheit den Verstand gefangen nimmt und bis in das innerste Herz hineindringt. Die Gläubigen sollen viel darüber nachdenken, wieviel Weisheit, Heiligkeit und Güte Gott dem Menschengeschlecht gezeigt hat, indem er die Ehe einsetzte und sie mit heiligen Gesetzen umhegte, noch viel mehr aber dadurch, daß er sie zu der hohen Würde eines Sakramentes erhob. Dadurch ist den christlichen Eheleuten eine reichlich fließende Gnadenquelle eröffnet, damit sie den hohen Zwecken der Ehe in Reinheit und Treue dienen können zum Wohl und Heil ihrer selbst, ihrer Kinder, ihres Volkes und der ganzen Menschheit.

4. Notwendigkeit der Belehrung über die Ehe

Wenn die heutigen Totengräber der Ehe mit allen Mitteln und allen Kräften, durch Reden, Bücher, Schriften und in zahllosen anderen Formen die Auffassungen verwirren, die Herzen verderben, die eheliche Keuschheit lächerlich machen, den gemeinsten Lastern lautes Lob spenden, dann müßt Ihr, Ehrwürdige Brüder, die »der Heilige Geist als Bischöfe eingesetzt hat, die Kirche Gottes zu leiten, die er mit seinem Blute sich erworben«83, um so mehr Eure ganze Kraft daran setzen, um selbst und durch die Euch unterstellten Priester, dann aber auch durch klug ausgewählte und in der von Uns so sehr gewünschten und empfohlenen Katholischen Aktion als Hilfstruppe des hierarchischen Apostolats zusammengeschlossene Laien in jeder nur erlaubten Form dem Irrtum die Wahrheit, dem Schmutz des Lasters den Glanz der Reinheit, der Sklaverei der Leidenschaft die Freiheit der Kinder Gottes84, der verwerflichen Leichtigkeit der Ehescheidung die ewige Dauer echter Gattenliebe und den bis zum Tod unverletzt gewahrten Treueid entgegen zu halten.

So werden die Gläubigen aus ganzem Herzen Gott Dank sagen dafür, daß sie durch sein Gebot gehalten, ja mit milder Gewalt gezwungen sind, sich von jedem Götzendienst des Fleisches und jeder unrühmlichen Knechtschaft der Begierde möglichst fernzuhalten. Ebenso werden sie wirksam abgeschreckt werden und sich auch selbst mit ganzer Seele von den gottlosen Gedanken und Auffassungen abwenden, die zur Schmach der Menschenwürde mit Wort und Schrift gerade jetzt unter dem Namen der „vollkommenen Ehe“ im Umlauf sind und die ja schließlich aus dieser vollkommenen Ehe nichts anderes machen als eine „verkommene Ehe“.

Diese heilsame und vom religiösen Geiste getragene Unterweisung über die christliche Ehe wird sich scharf unterscheiden von jener übertriebenen physiologischen Unterweisung, mit der heute einige Ehereformer den Eheleuten helfen zu können vorgeben: sie machen dabei über physiologische Vorgänge viele Worte, aus denen man schließlich doch eher die Kunst, schlau zu sündigen, als die Tugend, rein zu leben, lernt.

So machen wir Uns denn, Ehrwürdige Brüder, voll und ganz die Worte zu eigen, die Unser Vorgänger seligen Angedenkens, Leo XIII., in seinem Rundschreiben über die christliche Ehe an die Bischöfe des gesamten Erdkreises gerichtet hat: »Soviel Ihr durch Euer eifriges Bemühen, soviel Ihr durch Eure Autorität vermögt, setzt Euch ganz dafür ein, daß bei den Eurer Obsorge anvertrauten Völkern vollkommen und unverfälscht die Lehre festgehalten werde, die Christus der Herr und die Apostel als die Interpreten des göttlichen Willens hinterlassen haben und die katholische Kirche selbst in Treue und Ehrfurcht bewahrt und allen Gläubigen durch alle Zeiten hindurch zu beobachten befohlen hat.«85

Indes genügt auch die beste Unterweisung durch die Kirche für sich allein noch nicht, damit die Angleichung der Ehe an das Gesetz Gottes wieder Tatsache werde. Zu der verstandesmäßigen Unterweisung muß von seiten der Gatten der feste Entschluß treten, die heiligen Ehegesetze Gottes und der Natur zu beobachten. Mögen andere in Wort und Schrift verbreiten, was sie wollen, für die Gatten muß es unerschütterlich feststehen, daß sie sich in allem, was die Ehe angeht, ohne Zögern an die Gebote Gottes halten wollen: in steter gegenseitiger, von Liebe getragener Hilfeleistung, in der Wahrung reiner Treue, ohne je die Festigkeit des Ehebandes irgendwie anzutasten, ohne je von ihren ehelichen Rechten anders Gebrauch zu machen als in christlicher und würdiger Weise, namentlich im Anfang der Ehe. Denn wenn später die Verhältnisse einmal Enthaltsamkeit verlangen, wird es so beiden leicht, sie zu üben, da sie sich ja schon daran gewöhnt haben.

Um einen festen Vorsatz zu fassen, zu halten und in die Tat umzusetzen, wird den Eheleuten ernstes Nachdenken über ihren Stand und die vom guten Willen geleitete Erinnerung an das Sakrament, das sie empfangen haben, viel helfen. Sie mögen mit allem Eifer bedenken, daß sie zu den Pflichten und der hohen Würde ihres Standes durch ein besonderes Sakrament geheiligt und gestärkt worden sind, ein Sakrament, dessen wirksame Kraft, wenngleich es keinen sakramentalen Charakter einprägt, dennoch unausgesetzt fortdauert. Sie sollen zu diesem Zweck die trostvollen Worte des hl. Kardinals Robert Bellarmin erwägen, der frommen Sinnes mit anderen großen Theologen denkt und schreibt: »Man kann das Ehesakrament unter zweifacher Rücksicht betrachten. Einmal wie es wird, sodann wie es fortdauert, nachdem es geworden ist. Es ist nämlich in ähnlicher Weise Sakrament wie die Eucharistie, die nicht nur in ihrem Werden, sondern auch in ihrem Weiterbestehen ein Sakrament ist. Denn solange die Ehegatten leben, solange ist ihre Gemeinschaft ein geheimnisvolles Gnadenzeichen Christi und der Kirche.«86

5. Die Mitwirkung der Ehegatten mit der Gnade des Ehesakraments

Soll dieses Sakrament jedoch seine ganze Gnadenkraft zur Geltung bringen, dann muß, wie Wir schon erinnert haben, die Mitarbeit der Ehegatten hinzutreten, die darin besteht, daß sich die Ehegatten nach Kräften bemühen, ihre Pflichten zu erfüllen. Es verhält sich da wie im natürlichen Leben: Wenn immer die von Gott gegebenen Fähigkeiten ihre ganze Wirksamkeit entfalten sollen, müssen sie von des Menschen arbeitsamem und erfinderischem Fleiß angewandt und ausgenutzt werden. Wenn das unterbleibt, stiften sie kaum irgendwelchen Nutzen. Ebenso müssen auch die Gnadenkräfte, die durch den Empfang des Sakramentes in der Seele aufgespeichert sind, von den Menschen durch eigenes Arbeiten und Mühen betätigt werden. Die Gatten mögen daher die Gnade des Sakraments, die in ihnen lebt, nicht unbeachtet liegen lassen!87 Wenn sie trotz aller Schwierigkeiten die ihnen obliegenden Pflichten treu erfüllen, werden sie die Wirkungen jener Gnade von Tag zu Tag mehr an sich erfahren. Wenn dann die Lebensnot und die Last des Standes einmal schwer drücken, so sollen sie nicht mutlos werden, sondern jenes Wort, das der hl. Paulus seinem geliebten Schüler Timotheus über das Sakrament der Priesterweihe schrieb, als Timotheus durch Mühen, Sorgen und schmachvolle Behandlung fast zu Boden gedrückt wurde, auf sich beziehen: »Ich ermahne dich, die Gnade Gottes, die in dir ist durch Auflegung meiner Hände, wieder zu erwecken. Denn Gott hat uns nicht den Geist der Furcht gegeben, sondern den Geist der Kraft und der Liebe und der Nüchternheit.«88

6. Vorbereitung auf die Ehe

Der Erfolg von allem, Ehrwürdige Brüder, hängt zu einem guten Teil von der richtigen entfernten und näheren Vorbereitung auf die Ehe ab. Denn das läßt sich nicht leugnen: das Fundament einer glücklichen und die Ruinen einer unglücklichen werden in den Seelen der Knaben und Mädchen bereits in den Jahren der Kindheit und Jugend grundgelegt. Ist doch zu fürchten, daß die, die vor der Ehe in allem sich selbst und ihren Eigennutz suchten, die allen ihren Begierden nachgaben, in der Ehe so sein werden, wie sie vor der Ehe waren, und daß sie nun ernten müssen, was sie gesät haben:89 in ihrer Familie Freudlosigkeit, Mißmut, gegenseitige Verachtung, Streit, Eifersucht, Widerwillen gegen das Zusammenleben, und, was das Entscheidende ist, sie werden sich selbst mit ihren unbeherrschten Leidenschaften vorfinden.

Nur nach gründlicher Vorbereitung sollen die Brautleute also in die Ehe treten, damit sie wirklich fähig sind, entsprechend ihrem Stand sich gegenseitig in den Wechselfällen des Lebens Stütze zu sein und sich gegenseitig zu helfen in der Sorge für ihr ewiges Heil und in der Gestaltung des inneren Menschen zur Vollreife Christi.90 Diese ernste Vorbereitung wird es ihnen auch ermöglichen, ihren Kindern Eltern zu sein nach dem Herzen Gottes: ein Vater, der wirklich Vater, und eine Mutter, die eine wahre Mutter ist; durch deren Treue und Liebe und nimmermüde Sorge das Elternhaus (auch wenn inmitten dieses Tränentals die materiellen Güter mangeln) den Kindern zu einem Paradies wird, ein letztes Stück jenes Paradieses, in das Gott die ersten Menschen gesetzt hatte. Dann wird es auch geschehen, daß sie ihre Kinder zu vollkommenen Menschen und Christen heranbilden, ihnen das echte katholische Empfinden übermitteln und dazu hochsinnige Liebe zum Vaterland einpflanzen, wie Pietät und Dankbarkeit des Herzens es verlangen.

Mögen darum alle, die sich mit dem Gedanken tragen, später einmal zu heiraten, sowie jene, die für die Erziehung der Jugend zu sorgen haben, jetzt schon das Gute grundlegen und dem Bösen vorbeugen. Sie sollen sich ins Gedächtnis zurückrufen, was Wir in Unserem Rundschreiben über die christliche Erziehung der Jugend mahnend ausgesprochen haben: »Von der zartesten Kindheit an sind daher die ungeordneten Neigungen zu verbessern, die guten zu fördern und zu ordnen. Vor allem muß der Verstand erleuchtet und der Wille gefestigt werden mit den übernatürlichen Wahrheiten und den Gnadenmitteln, ohne die es unmöglich ist, die verkehrten Triebe zu beherrschen oder das Erziehungsideal der Kirche vollkommen zu verwirklichen, die Christus mit seiner göttlichen Lehre und seinen Sakramenten ausgestattet hat, damit sie die erfolgreiche Lehrerin aller Menschen sei.«91

Zu der näheren Vorbereitung auf eine gute Ehe gehört sodann die Sorgfalt in der Wahl des Gatten; denn von ihr hängt es zum guten Teil ab, ob die künftige Ehe glücklich sein wird oder nicht, und zwar deshalb, weil der eine Gatte dem andern eine starke Hilfe, aber auch eine schwere Gefahr und ein Hindernis für die christliche Lebensführung in der Ehe sein kann. Wollen darum die Brautleute nicht ihr ganzes Leben unter den Folgen einer unüberlegten Wahl leiden, so mögen sie zuerst reiflich überlegen, bevor sie sich für jemanden entscheiden, mit dem sie nachher auf Lebenszeit zusammen sein müssen. Bei dieser Überlegung mögen sie vor allem auf Gott schauen und der wahren Religion Jesu Christi Rechnung tragen, sodann an sich selbst denken, an ihren Ehegatten, an die zukünftige Nachkommenschaft, sowie an die bürgerliche und menschliche Gesellschaft, deren Quelle die Ehe ist. Inbrünstig sollen sie zu Gott um Hilfe beten, daß sie ihre Wahl nach christlicher Klugheit treffen und sich nicht von dem blinden Drängen der Leidenschaft leiten lassen. Ihre Wahl soll auch nicht ausschließlich von der Sucht nach materiellem Gewinn oder anderen weniger edlen Beweggründen bestimmt werden, sondern von wahrer, echter Liebe und aufrichtiger Zuneigung zum künftigen Gatten. Sie mögen jene Ziele und Zwecke in der Ehe suchen, um derentwillen sie von Gott eingesetzt worden ist. Sie sollen es endlich nicht unterlassen, bei der Wahl des Lebensgefährten den Rat der Eltern einzuholen; sie sollen diesen Rat nicht gering anschlagen, um durch der Eltern reifes Urteil und Lebenserfahrung vor verhängnisvollem Fehlgriff bewahrt zu bleiben und sich beim Eintritt in die Ehe den Gottessegen des vierten Gebots zu sichern: »Ehre Vater und Mutter,« – was das erste Gebot mit einer Verheißung ist – »damit es dir wohl ergehe und du lange lebest auf Erden.«92

7. Schaffung der materiellen Grundlagen zur Verwirklichung des Ehe- und Familienideals

Nicht selten erwachsen der vollkommenen Beobachtung der Gebote Gottes und einem ehrbaren Eheleben ernste Gefahren aus der Bedrängnis, in die die Ehegatten durch Vermögensschwierigkeiten und große Armut kommen, Nöte, denen man soviel und so gut wie nur möglich abhelfen soll.

Hier ist in erster Linie mit allem Nachdruck darauf zu bestehen, daß, wie bereits Unser Vorgänger Leo XIII. mit Recht verlangt hat93, in der bürgerlichen Gesellschaft die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse in einer Weise geregelt werden, die es allen Familienvätern ermöglicht, das Notwendige zu verdienen und zu erwerben, um sich, Frau und Kinder standesgemäß und den heimatlichen Verhältnissen entsprechend zu ernähren. »Denn der Arbeiter ist seines Lohnes wert.«94 Ihm den Lohn zu verweigern oder unbillig herabzudrücken, ist schweres Unrecht und wird von der Heiligen Schrift unter die schlimmsten Sünden gerechnet.95 Es ist auch nicht recht, die Löhne so niedrig anzusetzen, daß sie in den jeweiligen Verhältnissen für den Unterhalt einer Familie nicht genügen.

Es muß jedoch darauf Nachdruck gelegt werden, daß auch die Gatten selbst, und zwar schon lange, bevor sie die Ehe schließen, der materiellen Not vorbeugen oder sie wenigstens zu mindern suchen und daß sie von erfahrener und kundiger Seite darüber belehrt werden, wie das wirksam und zugleich ehrenhaft geschehen kann. Weiterhin sorge man dafür, daß sie sich da, wo das eigene Können nicht ausreicht, mit anderen in ähnlicher Lage zusammenschließen, auch in der Form von privaten und öffentlichen Vereinigungen, um so den Lebensnöten abzuhelfen.96

Sollte aber das Genannte nicht genügen, um den Unterhalt einer Familie, zumal einer zahlreichen und weniger leistungsfähigen Familie, zu bestreiten, so ist es Pflicht der christlichen Nächstenliebe, das Mangelnde zu ergänzen. Die Reichen sind es, die hier vor allem den Ärmeren helfen sollen. Die im Überfluß leben, dürfen Geld und Gut nicht für unnütze Ausgaben verwenden oder geradezu verschleudern, sondern müssen es zum Lebensunterhalt und Besten derer gebrauchen, denen sogar das Notwendige fehlt. Wer Christus in den Armen von seinem Vermögen mitteilt, wird vom Herrn, wenn er zum Weltgericht kommt, überreichen Lohn empfangen. Wer aber das Gegenteil tut, wird seiner Strafe nicht entgehen.97 Es sind keine leeren Worte, wenn der Apostel mahnt: »Wer die Güter dieser Welt besitzt und sieht, daß sein Bruder Not leidet, ihm aber sein Herz verschließt, wie soll die Liebe Gottes in ihm bleiben?«98

Sollte aber private Hilfe nicht ausreichen, so ist es Pflicht der öffentlichen Autorität, die unzureichenden Kräfte der Privaten zu ergänzen, besonders in einem für das Gemeinwohl so wichtigen Belange, wie es die menschenwürdige Lage der Familien und Ehegatten ist. Denn wenn es den Familien, besonders den kinderreichen, an entsprechender Wohnung fehlt, wenn der Mann keine Arbeit, keine Gelegenheit zum Erwerb des Lebensunterhalts finden kann, wenn der tägliche Bedarf nur mehr zu unerschwinglichen Preisen erstanden werden kann, wenn die Mutter aus bitterer Not und zum schweren Schaden des Hauswesens die Last auf sich nehmen muß, durch ihrer Hände Arbeit das nötige Geld zu verdienen, wenn sie in den gewöhnlichen oder auch außergewöhnlichen Beschwerden der Mutterschaft die notwendige Nahrung, die Medikamente, die Hilfe eines erfahrenen Arztes und andere ähnliche Dinge entbehren muß, so versteht jeder, wie dadurch die Gattin zermürbt, wie hart ihnen das Familienleben und die Beobachtung der Gebote Gottes werden muß. Und jeder sieht, welch große Gefahr der öffentlichen Sicherheit, ja geradezu dem Bestand des Staates droht, wenn diese Menschen, die nichts mehr zu verlieren haben, in der Verzweiflung sich einreden, nur noch aus dem Umsturz des Staates, aus einer Verkehrung jeglicher Ordnung etwas erhoffen zu können.

Die für das Staatswohl Verantwortlichen dürfen daher die materielle Not der Ehegatten und Familien nicht übersehen, wenn sie nicht dem Gemeinwohl schweren Schaden zufügen wollen. Sie müssen also in der Gesetzgebung und bei der Festsetzung der öffentlichen Ausgaben die Not der armen Familien eingehend und wirksam berücksichtigen und die Sorge dafür als eine der ernstesten Aufgaben ihres Amtes betrachten.

Mit Bedauern haben Wir wahrgenommen, daß nicht selten mit Verkehrung der rechten Ordnung der unehelichen Mutter und ihrem Kinde (denen man gewiß gleichfalls helfen soll, schon um noch schlimmere Übel zu verhüten) ohne besondere Schwierigkeit schnell und ausreichend Unterstützung gewährt wird, während man sie der ehelichen Mutter entweder ganz verweigert oder doch nur spärlich zugesteht und sie sich gewissermaßen nur wider Willen abringen läßt.

8. Die Koordinierung der staatlichen Gesetzgebung

Indes ist es für die staatliche Autorität von höchster Bedeutung, Ehrwürdige Brüder, daß Ehe und Familie nicht nur in materieller Hinsicht gut bestellt sind, sondern daß auch die seelischen Belange richtig wahrgenommen werden: daß zum Schutz der ehelichen Treue und der wechselseitigen Hilfeleistung gerechte Gesetze erlassen und gewissenhaft beobachtet werden. Denn wie die Geschichte bezeugt, kann das Staatswohl und das irdische Glück der Menschen nicht sichergestellt werden noch dauerhaft sein, wenn das Fundament, auf dem sie beruhen, die sittliche Ordnung, ins Wanken gerät und durch das Versagen der Menschen der Quell verschüttet wird, aus dem der Staat entspringt: die Ehe und die Familie.

Zur Wahrung der sittlichen Ordnung genügen aber nicht die äußeren staatlichen Machtmittel und Strafen; es genügt auch nicht, den Menschen die Schönheit und Notwendigkeit der Tugend vorzuhalten! Vielmehr muß eine religiöse Autorität hinzutreten, die den Verstand durch die Wahrheit erleuchtet, den Willen leitet und die menschliche Schwachheit durch die Hilfsmittel der göttlichen Gnade zu festigen vermag. Diese Autorität ist allein die von Christus dem Herrn gestiftete Kirche. Deswegen mahnen Wir alle, in deren Hand die höchste staatliche Macht liegt, dringend im Herrn, in Eintracht und Freundschaft sich mit der Kirche Christi zusammenzuschließen und das Bündnis mit ihr immer fester zu gestalten, damit durch vereintes Mühen und Sorgen beider Gewalten die ungeheuren Schäden abgewendet werden, die infolge des Hereinbrechens laxer Freiheitsideen in die Ehe und Familie über die Kirche wie über die staatliche Gemeinschaft zu kommen drohen.

Denn viel vermögen der Kirche zur Erfüllung dieser überaus schweren Pflicht die Staatsgesetze zu helfen, wenn sie bei Erlaß von Vorschriften berücksichtigen, was durch göttliches und kirchliches Gesetz verordnet ist, und wenn sie mit Strafen gegen die Fehlenden vorgehen. Es mangelt ja nicht an solchen, die glauben, daß alles, was die staatlichen Gesetze gestatten oder wenigstens nicht bestrafen, ihnen auch nach dem Sittengesetz erlaubt sei, oder die offen gegen die Stimme ihres Gewissens zur Tat schreiten, weil sie Gott nicht fürchten und sehen, daß sie auch vom menschlichen Gesetz für sich nichts zu fürchten haben. So werden sie nur zu oft sich selbst und vielen andern zum Verderben.

Dem Staat erwächst aus der Verbindung mit der Kirche keine Gefahr oder Minderung seiner Rechte und seiner Unabhängigkeit. Jeder dahingehende Verdacht ist völlig unbegründet, wie bereits Leo XIII. klar und einleuchtend dargetan hat. »Niemand aber zweifelt«, sagt er, »daß der Stifter der Kirche, Jesus Christus, die religiöse Gewalt von der staatlichen unterschieden und eine jede von ihnen in der Besorgung ihrer Angelegenheiten frei und ungehindert wissen wollte, freilich mit dem Zusatz, der beiden zum Nutzen gereicht und zum Wohl aller ist, daß zwischen ihnen friedliches Zusammengehen und Eintracht herrsche ... Wenn sich die staatliche Gewalt mit der religiösen der Kirche freundschaftlich zusammenschließt, so können beide daraus nur großen Nutzen ziehen. Das Ansehen des Staates wird größer, und seine Herrschaft wird unter der Leitung der Religion stets gerecht sein. Andererseits wird der Kirche wertvolle Hilfe zuteil zum Schutz und zur Verteidigung des öffentlichen Wohls der Gläubigen.«99

So ist es, um ein bekanntes Beispiel aus neuester Zeit anzuführen, durchaus nach rechter Ordnung und im Geiste des Gesetzes Christi geschehen, wenn in dem feierlichen, glücklich getroffenen Abkommen zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Königreich Italien auch bezüglich der Ehe eine friedliche Regelung und ein freundschaftliches Zusammenarbeiten festgesetzt wurde, entsprechend der glorreichen Geschichte und den ehrwürdigen Überlieferungen des italienischen Volkes. So nämlich heißt es in den Lateranverträgen: »Der italienische Staat, der der Ehe, als der Basis der Familie, jene Würde und Weihe zurückgeben will, die den Überlieferungen seines Volkes gemäß ist, erkennt dem Sakrament der Ehe, wenn sie den Satzungen des kanonischen Rechts entspricht, auch die bürgerlichen Rechtsfolgen zu.«100 Dieser Grundnorm sind dann in den Übereinkommen noch weitere Abschnitte beigefügt.

Die angeführte Tatsache kann allen gerade in der heutigen Zeit (in der leider eine gänzliche Trennung des Staates von der Kirche, ja von jeder Religion zum Grundsatz erhoben wird) als Beispiel und Beweis dafür dienen, daß die eine höchste Gewalt mit der anderen ohne jegliche Beeinträchtigung ihrer Rechte und Machtbefugnisse in Eintracht und freundschaftlichem Einvernehmen zum öffentlichen Wohl beider Gemeinschaften sich verbinden und einen kann, und daß beide Gewalten gemeinsam für die Ehe Sorge tragen können, um die verhängnisvollen Gefahren, ja den bereits drohenden Untergang von der christlichen Ehe fernzuhalten.

Schlußermahnung, Gebet und Segen

Alles das nun, Ehrwürdige Brüder, was Wir in sorgender Hirtenliebe mit Euch aufmerksam erwogen haben, möchten Wir unter allen Unseren geliebten Söhnen, die unmittelbar Eurer Obhut anvertraut sind, und unter allen Gliedern der großen Familie Christi nach Maßgabe der christlichen Klugheit möglichst weit verbreitet wissen, damit alle die gesunde Lehre über die Ehe kennenlernen, sich vor den Gefahren, die die Sendlinge des Irrtums ihnen bereiten, mit der nötigen Sorgfalt hüten, vor allem aber, damit sie »der Gottlosigkeit und den weltlichen Lüsten entsagen, besonnen, gerecht und fromm in dieser Welt leben, indem sie der seligen Hoffnung harren und der Ankunft der Herrlichkeit des großen Gottes und unseres Heilandes Jesus Christus.«101

So gebe denn der allmächtige Vater, »von dem alle Vaterschaft im Himmel und auf Erden ihren Namen hat«102, der die Schwachen stärkt und den Furchtsamen und Kleinmütigen Mut verleiht; es gebe Christus der Herr und Erlöser, »der Gründer und Vollender der heiligen Sakramente«103, der wollte und es fügte, daß die Ehe ein mystisches Abbild seiner unbeschreibbaren Verbindung mit der Kirche sei; es gebe der Heilige Geist, die Gott-Liebe, das Licht der Herzen und die Stärke des Geistes: daß das, was Wir hier in Unserem Briefe dargelegt haben über das hl. Sakrament der Ehe, über das bewunderungswürdige Gesetz und die Absicht Gottes hinsichtlich der Ehe, über die Irrtümer und Gefahren, die sie bedrohen, über die Heilmittel, mit denen ihrer begegnet werden kann, von allen Gläubigen mit dem Verstand erfaßt, bereitwillig angenommen und mit Hilfe der göttlichen Gnade in die Tat umgesetzt werde, damit so in der christlichen Ehe wieder aufsprieße und erblühe eine gottgeweihte Fruchtbarkeit, makellose Treue, unerschütterliche Festigkeit, die ganze Tiefe des Sakramentes und die Füller der Gnaden.

Auf daß nun Gott, der Urquell aller Gnaden, von dem alles »Wollen und Vollbringen«104 stammt, all das zu verleihen und zu wirken sich würdige, erteilen Wir als Unterpfand der Segensfülle des Allmächtigen Gottes mit demütigem und inbrünstigem Flehen an seinem Gnadenthrone, Euch, Ehrwürdige Brüder, dem Klerus und Volke, die Eurer wachsamen Hirtensorge anvertraut sind, aus ganzem Herzen den Apostolischen Segen.

Gegeben zu Rom bei St. Peter am 31. Dezember des Jahres 1930, im neunten Jahr Unseres Pontifikats.

Pius PP. XI.


1 Eph 5,32.
2 Enzykl. Arcanum divinæ sapientiæ, 10. Februar 1880.
3 Gen 1,27-28; 2,22-23; Mt 19,3 ff; Eph 5,23 ff.
4 Sess. XXIV.
5 Vgl. CJC, c. 1081 § 2.
6 Vgl. CJC, c. 1081 § 1.
7 Thomas von Aquin, S. theol. Suppl., q.49, a.3.
8 Enzykl. Rerum novarum, 15. Mai 1891.
9 Gen 1,28.
10 Enzykl. Ad salutem, 20. April 1930.
11 Augustinus, De bono coniugali XXIV 32.
12 Augustinus, De Genesi ad litteram IX 7, n.12.
13 Gen 1,28.
14 1 Tim 5,14.
15 Augustinus, De bono coniugali XXIV 32.
16 Vgl. 1 Kor 2,9.
17 Vgl. Eph 2,19.
18 Joh 16,21.
19 Enzykl. Divini illius Magistri, 31. Dezember 1929.
20 Augustinus, De Genesi ad litteram IX 7, n.12.
21 CJC, c. 1013 § 1.
22 Sess. XXIV.
23 Mt 19,6.
24 Mt 5,28.
25 Vgl. Dekret des Hl. Offiziums, 2. März 1679, prop. 50.
26 Eph 5,25; vgl. Kol 3,19.
27 Catech. Rom., II, cap. VIII, q.24.
28 Vgl. Gregor d.Gr., Homil. XXX in Evang. Joh. XIV (23-31) n.1.
29 Mt 22,40.
30 Vgl. Catech. Rom., II, cap. VIII, q.13.
31 1 Kor 7,3.
32 Eph 5,22-23.
33 Enzykl. Arcanum divinæ sapientiæ, 10. Februar 1880.
34 Mt 19,6.
35 Lk 16,18.
36 Augustinus, De Genesi ad litteram IX 7, n.12.
37 Mt 19,6.
38 Pius VI., Rescript. Ad Episc. Agriens., 11. Juli 1789.
39 Eph 5,32.
40Augustinus, De nupt. et concup. I 10.
41 1 Kor 13,8.
42 Trid. Sess. XXIV.
43 CJC, c.1012.
44 Augustinus, De nupt. et concup. I 10.
45 Vgl. Mt 13,25.
46 2 Tim 4,2-5.
47 Eph 5,3.
48 Augustinus, De conugiis adult. II 12; vgl. Gen 38,8-10; S. Poenitent., 3. April, 3. Juni 1916.
49 Mt 15,14; S. Officium, 22. November 1922.
50 Lk 6,38.
51 Sess. VI., c.11.
52 Innozenz X., Apostolische Konstitution Cum occasione, 31. Mai 1653, prop. 1.
53 Ex 20,13; vgl. Dekr. des S. Officium, 4. Mai 1898, 24. Juli 1895, 31. Mai 1884.
54 Augustinus, De nupt. et concup., XV.
55 Vgl. Röm 3,8.
56 Vgl. Gen 4,10.
57 S. theol. IIa-IIæ, q.108, a.4 ad 2.
58 Ex 20,14.
59 Mt 5,28.
60 Hebr 13,8.
61 Vgl. Mt 5,18.
62 Mt 7,27.
63 Leo XIII., Enzykl. Arcanum divinæ sapientiæ, 10. Februar 1880.
64 Vgl. Eph 5,32; Hebr 13,4.
65 CJC, c. 1060.
66 Modestinus, I Regularum (Dig. XXIII 2: De ritu nuptiarum).
67 Mt 19,6.
68 Lk 16,18.
69 Sess. XXIV, c. 5.
70 Sess. XXIV, c. 7.
71 CJC, c. 1128 ff.
72 Leo XIII., Enzykl. Arcanum divinæ sapientiæ, 10. Februar 1880.
73 Ebd.
74 Ebd.
75 Thomas von Aquin, S. theol. Ia-IIæ, q.91, a.1-2.
76 Leo XIII., Enzykl. Arcanum divinæ sapientiæ, 10. Februar 1880.
77 Augustinus, Enarr. in ps. 143.
78 Röm 1,24.26.
79 Jak 4,6.
80 Vgl. Röm 7; 8.
81 Vat. Sess. III, c. 2.
82 Vgl. Vat. Sess. III, c. 4; CJC c. 1324.
83 Apg 20,28.
84 Vgl. Joh 8,32 ff; Gal 5,13.
85 Enzykl. Arcanum divinæ sapientiæ, 10. Februar 1880.
86 Robert Bellarmin, De controversiis, t. III, De Matr., controvers. II, c.6.
87 Vgl. 1 Tim 4,14.
88 2 Tim 1,6-7.
89 Vgl. Gal 6,9.
90 Vgl. Eph 4,13.
91 Enzykl. Divini illius Magistri, 31. Dezember 1929, in: AAS 22 (1930) 69.
92 Eph 6,2-3; Ex 20,12.
93 Enzykl. Rerum novarum, 15. Mai 1891.
94 Lk 10,7.
95 Vgl. Dtn 24,14-15.
96 Vgl. Leo XIII., Enzykl. Rerum novarum, 15. Mai 1891.
97 Mt 25,34 ff.
98 1 Joh 3,17.
99 Enzkl. Arcanum divinæ sapientiæ, 10. Februar 1880.
100 Konkordat Art. 34, in: AAS 21 (1929) 290.
101 Tit 2,12-13.
102 Eph 3,15.
103 Trid. Sess. XXIV.
104 Phil 2,13.